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Grundsteuer: Stellplatz -> Wohnungseigentum -> "Wohnfläche" angeben -> unpassend

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    Grundsteuer: Stellplatz -> Wohnungseigentum -> "Wohnfläche" angeben -> unpassend

    Liebes Forum,

    ich habe für einen Autostellplatz in einer Tiefgarage ein eigenes Aktenzeichen, somit muss für diesen getrennt von der dazugehörigen Eigentumswohnung eine Feststellungserklärung gemacht werden. Folglich muss "nach Ertragswert" und nicht "nach Sachwert" vorgegangen werden. Dann ist die Grundstücksart aber "Wohnungseigentum" und man muss Angaben bei "Wohnungen mit einer Wohnfläche von unter 60 m2" machen. Das wirkt falsch, es handelt sich doch nicht um eine Wohnfläche? Macht man dort aber keine Angaben, so bleibt eine Fehlermeldung. Wie geht man denn in meinem Fall sinnvollerweise vor?

    Vielen herzlichen Dank für die Unterstützung im Voraus und Grüße
    Thomas Hopf

    #2
    Folglich muss "nach Ertragswert" und nicht "nach Sachwert" vorgegangen werden
    Deine Schlussfolgerung ist falsch. Solange der TG-Stellplatz nicht der Eigentumswohnung zugeordnet ist, zu der er gehört,

    muss er als Teileigentum zum Sachwert erklärt werden. Du musst Angaben zur Bruttogrundfläche machen, was bei

    einem TG-Stellplatz gar nicht so einfach ist, weil man zumeist nur die Nutzfläche des Stellplatzes selbst kennt.

    Du solltest unter Ergänzende Angaben im Hauptvordruck beantragen, den TG-Stellplatz der Wohnung zuzuordnen,

    damit die Bewertung im Ertragswertverfahren erfolgt. Da spielt dann die BGF keine Rolle.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24,

      Respekt, das nenne ich kompetent und prompt! Vielen Dank für die superschnelle Hilfe. Das ist ein toller Tipp, in den Ergänzenden Angaben den von Dir vorgeschlagenen Antrag zu machen. Für mich bleibt aber das Problem, dass ich die Feststellung nicht fehlerfrei versenden kann. Was sollte ich in den anderen Bereichen des Formulars eingeben? Soll ich die Eingaben erst einmal so machen, als ob der Stellplatz eine Wohnung ist? Daten dafür hätte ich.

      Ist es dann so, dass nach meiner Beantragung der Zuordnung zur Eigentumswohnung die beiden Aktenzeichen zusammengeführt werden, also nur noch das Aktenzeichen der Eigentumswohnung besteht?

      Entschuldige bitte die "Folgefragen".
      Nochmals vielen Dank für die tolle Unterstützung
      Thomas

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        #4
        Ist es dann so, dass nach meiner Beantragung der Zuordnung zur Eigentumswohnung die beiden Aktenzeichen zusammengeführt werden, also nur noch das Aktenzeichen der Eigentumswohnung besteht?
        Genauso ist das, die wirtschaftliche Einheit TG-Stellplatz wird dann aufgehoben. Voraussetzung für die Zusammenführung ist natürlich

        eine gewisse räumliche Nähe des Stellplatzes zur Wohnung, aber die habe ich jetzt mal für gegeben erachtet.

        Was sollte ich in den anderen Bereichen des Formulars eingeben? Soll ich die Eingaben erst einmal so machen, als ob der Stellplatz eine Wohnung ist?
        Du sollst die Garage als Teileigentum erklären, was sie derzeit bewertungsrechtlich noch ist, Dazu machst du in der Anlage Grundstück nur

        Angaben zum Sachwert. Als BGF würde ich die Nettonutzfläche des Stellplatzes mit 1,6 multiplizieren, bei 15 m² kämen da 24 m² zusammen.

        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Hallo Charlie24,

          prima, Danke, habe das so gemacht, ging einwandfrei. Danke für den Tipp mit der BGF :-)

          Herzliche Grüße und weiter so!
          Dein Support ist grandios.
          Thomas

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