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Feststellungserklärung mit besonderen Beteiligungsverhältnissen

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    Feststellungserklärung mit besonderen Beteiligungsverhältnissen

    Ich sitze gerade im Wege der Familienhilfe an der Feststellungserklärung für die Hausgemeinschaft von zwei Neffen, die von ihren Eltern ein Haus übernommen haben und sich eine ganz besondere Regelung ausgedacht haben. Nach dem notariellen Übergabevertrag erhält der eine Verwandte die Mieteinnahmen zu 100%, muss aber auch die Kosten bis 15.000 € im Jahr alleine tragen; darüber hinaus gehende Kosten sind im Verhältnis 2/3 zu 1/3 von den beiden Geschwistern zu tragen. Diese Regelung ist bis 31.12.2027 befristet; danach gilt die normale Aufteilung nach den Miteigentumsanteilen 1/2 zu 1/2.

    Wie soll ich so eine Regelung in Elster darstellen???

    Als normales Beteiligungsverhältnis oben 1/2 - 1/2 eintragen und dann in der Anlage FE1 die tasächliche Aufteilung in diesem Jahr als Saldo von Sondereinnahmen-Sonderwerbungskosten?

    Oder oben direkt 1/1 - 0/1 eintragen? (Kosten über 15.000 € sind in dem betreffenden Jahr nicht entstanden). Dann bräuchte man auch erst mal keine gesonderte Feststellung sondern könnte das direkt in der Einkommensteuererklärung des einen Neffen erklären.

    Hat jemand eine Idee?

    #2
    Als normales Beteiligungsverhältnis oben 1/2 - 1/2 eintragen und dann in der Anlage FE1 die tasächliche Aufteilung in diesem Jahr als Saldo von Sondereinnahmen-Sonderwerbungskosten?
    Das würde ich in der Anlage FB nach wie vor so machen, das entspricht ja auch der Rechtslage. 2028 kommt doch schneller als man denkt.

    Wenn alle Einnahmen nur einem Beteiligten zustehen und alle Werbungskosten ebenfalls von ihm getragen werden, kannst du doch bei der Vermietung alles

    über die Anlage V darstellen. In der FE 1 dann nichts (0) nach Schlüssel verteilen, sondern das Ergebnis aus Zeile 24 der Anlage V zu 100% abweichend verteilen

    und einfach nur dem einem Beteiligten zuweisen, dem es vertraglich bis Ende 2027 zusteht. Da musst du doch nicht mit einem Saldo operieren.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      , sondern das Ergebnis aus Zeile 24 der Anlage V zu 100% abweichend verteilen
      Du meinst in Zeile 55 / Zeile 112 der FE1 ? Das würde passen und wird auch nicht als Fehler quittiert, allerding steht da "nur wenn abweichend vom vertraglichen Gewinnverteilungsschlüssel verteilt" - ich habe es aber gerade genau entsprechend der vertraglichen Regel verteilt!

      In Zeile 34 der ESt 1B habe ich "andere Aufteilung" angegeben, dann wird kein allgemeiner Quotient verlangt.

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        #4
        allerding steht da "nur wenn abweichend vom vertraglichen Gewinnverteilungsschlüssel verteilt"
        So wörtlich darf man das nicht alles nehmen. Das ist doch ein recht spezieller Fall und längerfristig kommt das Beteiligungsverhältnis laut Grundbuch

        ja auch zum Tragen. Diese Sonderregelung bis Ende 2027 muss man dem Finanzamt doch ohnehin mitteilen. Ich würde schon deshalb nicht auf die

        Einkommensteuererklärung des einen Beteiligten ausweichen wollen, weil es doch vorkommen könnte, dass die Werbungskosten in den nächsten

        Jahren mal über 15.000 € liegen. Stichworte: Energetische Sanierung und oder Heizungserneuerung !

        Du meinst in Zeile 55 / Zeile 112 der FE1 ?
        Ja, ich meine, in Zeile 54 eine 0 eintragen, in Zeile 55 dann den Wert aus Zeile 24 der Anlage V und unter 5. dann bei dem einen Beteiligten

        in Zeile 112 wieder den Wert aus der Zeile 24 der Anlage V bzw. aus Zeile 55 der FE 1.

        In Zeile 34 der ESt 1B habe ich "andere Aufteilung" angegeben, dann wird kein allgemeiner Quotient verlangt.
        Ja, das kann man bis 2027 so machen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Ja dann passt das alles so. Vielen Dank!

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