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In Anlage FE1 zu ESt 1 B bei VV - "Laufende Einkünfte" nur Einkünfte oder Überschuss?

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    In Anlage FE1 zu ESt 1 B bei VV - "Laufende Einkünfte" nur Einkünfte oder Überschuss?

    Hallo,
    ich fülle gerade die ESt 1 B "Gesonderte und einheitliche Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung" und die Anlagen FB, FE 1 und V für eine Erbengemeinschaft erstmalig aus.
    Frage hierzu: In der Anlage FE1 unter "Einkunftsart: Vermietung und Verpachtung", "Laufende Einkünfte", "nach Schlüssel zu verteilen", muss ich dort nur die reinen brutto Mieteinkünfte (zu übernehmen aus Zeile 9 Anlage V) oder die Mieteinkünfte inkl. Umlagen (aus Zeile 21 der Anlage V) oder nur den Überschuss (aus Zeile 23 Anlage V) angeben?

    Dieselbe Frage habe ich dann auch bei der Angabe "Anteile an Einkünften" der jewiligen Anlage V der Beteiligten der Erbengemeinschaft: Müssen dort nur die anteiligen (brutto-)Einkünfte oder der anteilige resultierende Überschuss aus VV angegeben werden?

    Danke und Gruß
    Steevee

    #2
    Einnahmen und Einkünfte sind immer brutto. Die Steuer wird auf Grundlage der Einkünfte berechnet. Erst dann kann man einen Nettobetrag errechnen.

    In Zeile 9 der Anlage V stehen die reinen Mieteinnahmen, in Zeile 21 die gesamten Einnahmen aus der Vermietung. Die Einkünfte ergeben sich, wenn man davon die Werbungskosten abzieht. Deshalb lautet die Überschrift der Seite 3 der Anlage V auch Ermittlung und Zuordnung der Einkünfte.

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      #3
      L. E. Fant Ihre Antwort verstehe ich nicht. Was muss ich denn jetzt in der Anlage FE1 im Feld "Laufende Einkünfte" angeben?

      Laut Ihrer Antwort bezeichnen "Einkünfte" grundsätzlich den Überschuss, also die Differenz aus Mieteinnahmen+Umlagen und Werbungskosten. Also müsste in die Anlage FE1 und in der Anlage V im Feld "Anteile an Einkünften" jeweils nur der resultierende Überschuss statt der Mieteinnahmen angegeben werden???

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        #4
        In der Anlage FE 1 sind die Werte aus Zeile 24 der Anlage V zu erfassen, die wiederum aus der Zeile 23 der Anlage V übernommen werden müssen.

        Wenn alles nach Schlüssel verteilt wird, was bei einer Erbengemeinschaft der Normalfall ist, kommt der Betrag in die Zeile 54 auf Seite 4 der FE 1
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Müssen dort nur die anteiligen (brutto-)Einkünfte oder der anteilige resultierende Überschuss aus VV angegeben werden?
          Nur der jeweilige Anteil und zwar unter 2 - Anteile an Einkünften
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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