Hallo,
ich fülle gerade die ESt 1 B "Gesonderte und einheitliche Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung" und die Anlagen FB, FE 1 und V für eine Erbengemeinschaft erstmalig aus.
Frage hierzu: In der Anlage FE1 unter "Einkunftsart: Vermietung und Verpachtung", "Laufende Einkünfte", "nach Schlüssel zu verteilen", muss ich dort nur die reinen brutto Mieteinkünfte (zu übernehmen aus Zeile 9 Anlage V) oder die Mieteinkünfte inkl. Umlagen (aus Zeile 21 der Anlage V) oder nur den Überschuss (aus Zeile 23 Anlage V) angeben?
Dieselbe Frage habe ich dann auch bei der Angabe "Anteile an Einkünften" der jewiligen Anlage V der Beteiligten der Erbengemeinschaft: Müssen dort nur die anteiligen (brutto-)Einkünfte oder der anteilige resultierende Überschuss aus VV angegeben werden?
Danke und Gruß
Steevee
ich fülle gerade die ESt 1 B "Gesonderte und einheitliche Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung" und die Anlagen FB, FE 1 und V für eine Erbengemeinschaft erstmalig aus.
Frage hierzu: In der Anlage FE1 unter "Einkunftsart: Vermietung und Verpachtung", "Laufende Einkünfte", "nach Schlüssel zu verteilen", muss ich dort nur die reinen brutto Mieteinkünfte (zu übernehmen aus Zeile 9 Anlage V) oder die Mieteinkünfte inkl. Umlagen (aus Zeile 21 der Anlage V) oder nur den Überschuss (aus Zeile 23 Anlage V) angeben?
Dieselbe Frage habe ich dann auch bei der Angabe "Anteile an Einkünften" der jewiligen Anlage V der Beteiligten der Erbengemeinschaft: Müssen dort nur die anteiligen (brutto-)Einkünfte oder der anteilige resultierende Überschuss aus VV angegeben werden?
Danke und Gruß
Steevee
Kommentar