Hallo liebe Forums-Teilnehmer:innen,
mir ist der Zusammenhang Abschreibung Computer noch nicht ganz klar:
Ich möchte meinen neuen Rechner (Wert 2500€) für 2022 abschreiben, komplett. Nach der neuen Regelung könnte ich das.
Ich habe 2022 9 Monate im Angestelltenverhältnis verbracht und denke, dass ich dadurch mehr Steuern zurückbekomme. Würde das aber gern vorab ausrechnen.
Laut fertiger Elster bekomme ich für 2022 derzeit 2300€ zurück, ohne den Computer.
Auf der Lohnsteuer steht unter Zeile 4, einbehaltene Lohnsteuer, ca. 4000€. Das Finanzamt "schenkt" ja niemanden etwas, aber von diesen 4000€ könnte ich quasi was zurückbekommen.
Demnach 4000€ - 2300€ = 1700€. In wie weit macht die Abschreibung von 2500€ noch Sinn? Ich könnte theoretisch über mehrere Jahre abschreiben?
Details:
Der Rechner wird ausschließlich für eine selbstständige Tätigkeit genutzt. Er hat nichts mit dem Angestelltenverhältnis zu tun. Für privat nutze ich den Vorgänger (MacBookPro).
Die selbstständige Tätigkeit hat 2022 kaum was abgeworfen, da ich mich im Aufbau befinde. D.h. als Selbstständiger taucht der Computer in meiner EÜR auf und in der Anlage S und in der USt, da ich die 19% zurückbekommen werde.
Einen sonnigen Nachmittag Euch.
Grüße.
mir ist der Zusammenhang Abschreibung Computer noch nicht ganz klar:
Ich möchte meinen neuen Rechner (Wert 2500€) für 2022 abschreiben, komplett. Nach der neuen Regelung könnte ich das.
Ich habe 2022 9 Monate im Angestelltenverhältnis verbracht und denke, dass ich dadurch mehr Steuern zurückbekomme. Würde das aber gern vorab ausrechnen.
Laut fertiger Elster bekomme ich für 2022 derzeit 2300€ zurück, ohne den Computer.
Auf der Lohnsteuer steht unter Zeile 4, einbehaltene Lohnsteuer, ca. 4000€. Das Finanzamt "schenkt" ja niemanden etwas, aber von diesen 4000€ könnte ich quasi was zurückbekommen.
Demnach 4000€ - 2300€ = 1700€. In wie weit macht die Abschreibung von 2500€ noch Sinn? Ich könnte theoretisch über mehrere Jahre abschreiben?
Details:
Der Rechner wird ausschließlich für eine selbstständige Tätigkeit genutzt. Er hat nichts mit dem Angestelltenverhältnis zu tun. Für privat nutze ich den Vorgänger (MacBookPro).
Die selbstständige Tätigkeit hat 2022 kaum was abgeworfen, da ich mich im Aufbau befinde. D.h. als Selbstständiger taucht der Computer in meiner EÜR auf und in der Anlage S und in der USt, da ich die 19% zurückbekommen werde.
Einen sonnigen Nachmittag Euch.
Grüße.
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