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Fahrtkosten Analge N oder EÜR?

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    Fahrtkosten Analge N oder EÜR?

    Moin zusammen,

    ich hatte bereits vorgestern ein Problem mit der Eintragung der Fahrtkosten (Thema geschlossen). Es ging um die Zeile 84 und 126 in Bezug zur Abrechnung der Fahrtkosten für die zeitweise Nutzung eines Privat-PKW. Dank Charlie24 wurde das Thema gelöst.

    Nun habe ich eine weitere Frage zur Fahrkostenabrechnung für mein als selbstständiger Honorar-Dozent genutztes Leasingfahrzeug, welches ich ausschließlich für meine Fahrten zu Kunden benutze (ohne Privatanteil).

    Es gibt in der Anlage N den Punkt 16 "Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten" in die ich die Kilometer und Beträge eintragen kann. Gleiches gilt aber auch für die Anlage EÜR, wo unter Punkt 83 "Sonstige tatsächliche Fahrtkosten ohne AfA und Zinsen" Kilometer und Beträge eingetragen werden können.

    Da ich die mit meinem Privat-PKW gefahrenen Kilometer in 84 unterbringen musste/sollte/konnte (in Verbindung mit Zeile 126), habe ich die mit dem "Firmen-Wagen" angefallenen Kilometer in Zeile 83 eingetragen. Ist das richtig?

    Beste Grüße

    Dirk

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    #2
    In Deiner Frage sind so viele Widersprüche.

    Warum weist Du darauf hin, wie die Eingabe bei nichtselbständigen Einkünften erfolgt?

    Deine Eingaben mit den beiden Kilometersätzen sehen aus wie die Fahrten zur regelmäßigen Arbeitsstätte. Allerdings geht es ja eigentlich um Reisekosten, oder?

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      #3
      Die Widersprüche erkenne ich nicht, vielleicht erklärt es sich besser aus meiner ersten Anfrage, die als erledigt geschlossen ist.

      https://forum.elster.de/anwenderforu...der-fahrkosten

      Die Fahrtkosten und Hotelkosten machen den größten Verlust aus, daher möchte ich sicher sein, dass es keine Probleme bei den Angaben gibt.

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        #4
        Warum erwähnst Du denn die Anlage N? Es geht doch um eine selbständige Tätigkeit, oder?

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          #5
          Tja, da kann ich nur ganz deutlich "MIST" schreiben. Ich bin schon so kirre von den ganzen Anlagen und Möglichkeiten, dass ich übersehen habe, dass es sich bei N um Angaben von nicht selbstständiger Arbeit handelt. Jetzt verstehe ich auch, was Du mit Widersprüchlich meintest.
          Ich ziehe meine Frage verschämt zurück und stelle mich in die Stumme-Ecke!

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