1.
"Erste Berechnungsverordnung aus dem Jahr 1950, mit der habe ich mich aber nie befasst, so dass ich nicht sicher weiß, ob es
da auch eine pauschale Abzugsmöglichkeit gab. Beim Bau war das Haus ja wohl kein Einfamilienhaus !"
.. Wenn es da ein Zweifamilienhaus war, müßte es dann nicht genauso greifen?
2.
"Die Frage stellt sich nicht. Treppen mit mehr als 3 Stufen rechnen nicht zur Wohnfläche, Dies gilt auch dann, wenn sie jetzt innerhalb einer Wohnung liegen."
In den alten Unterlagen, der Wohnflächenberechnung nach DIN 283 wird die Treppe mit ca. 3,10qm angerechnet zur Wohnung. (Flur, Windfang u. Treppenhaus 15,94qm.)
"Erste Berechnungsverordnung aus dem Jahr 1950, mit der habe ich mich aber nie befasst, so dass ich nicht sicher weiß, ob es
da auch eine pauschale Abzugsmöglichkeit gab. Beim Bau war das Haus ja wohl kein Einfamilienhaus !"
.. Wenn es da ein Zweifamilienhaus war, müßte es dann nicht genauso greifen?
2.
"Die Frage stellt sich nicht. Treppen mit mehr als 3 Stufen rechnen nicht zur Wohnfläche, Dies gilt auch dann, wenn sie jetzt innerhalb einer Wohnung liegen."
In den alten Unterlagen, der Wohnflächenberechnung nach DIN 283 wird die Treppe mit ca. 3,10qm angerechnet zur Wohnung. (Flur, Windfang u. Treppenhaus 15,94qm.)
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