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Wohnflächenbemessung Grundsteuer Niedersachsen

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    #16
    1.
    "Erste Berechnungsverordnung aus dem Jahr 1950,
    mit der habe ich mich aber nie befasst, so dass ich nicht sicher weiß, ob es

    da auch eine pauschale Abzugsmöglichkeit gab. Beim Bau war das Haus ja wohl kein Einfamilienhaus !"



    .. Wenn es da ein Zweifamilienhaus war, müßte es dann nicht genauso greifen?


    2.
    "Die Frage stellt sich nicht. Treppen mit mehr als 3 Stufen rechnen nicht zur Wohnfläche, Dies gilt auch dann, wenn sie jetzt innerhalb einer Wohnung liegen."



    In den alten Unterlagen, der Wohnflächenberechnung nach DIN 283 wird die Treppe mit ca. 3,10qm angerechnet zur Wohnung. (Flur, Windfang u. Treppenhaus 15,94qm.)

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      #17
      . Wenn es da ein Zweifamilienhaus war, müßte es dann nicht genauso greifen?
      Nein, die Abzugsmöglichkeit bestand nur für nicht abgeschlossene Wohnungen. Siehe die Beiträge '#7 und '#10 !

      In den alten Unterlagen, der Wohnflächenberechnung nach DIN 283 wird die Treppe mit ca. 3,10qm angerechnet zur Wohnung. (Flur, Windfang u. Treppenhaus 15,94qm.)
      Die DIN 283 ist aber wieder etwas anderes. Bei einem Zweifamilienhaus liegen Treppenhaus und Windfang in der Regel außerhalb der abgeschlossenen Wohnungen

      und zählen deshalb nicht zur Wohnfläche dieser Wohnungen. Wenn es jetzt nur noch eine Wohnung gibt, gehört bereits der Windfang zur Wohnfläche.

      Das ist doch nicht so schwer zu verstehen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #18
        Doch, es ist schwer zu verstehen! Dieses Behördendeutsch kann man lesen so oft man möchte, es klingt immer noch verworren!
        Ich danke Ihnen für Ihre Mühe und wünsche Ihnen einen schönen Abend.

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          #19

          Ich wurde praktisch ins kalte Wasser geworfen und muß versuchen, Zustände aus meiner Kindheit eigenständig zu recherchieren, da ich noch nicht sämtliche Unterlagen gefunden habe. Gibt es irgendein Amt, das mir dabei helfen kann? In Grundakte oder Stammakte sind keine Wohnflächen benannt, oder?

          Ich wiederhole nochmal: Beim Bau war unser Haus "Zweifamilienhaus". D.h. kein Abzug von 10% möglich. Richtig?

          Bislang liegen mir ausschließlich vorläufige Berechnungen der Jahre 1952 und 1976 vor. Spätere bauliche Veränderungen gab es nicht. Sollte ich dennoch zu einem späteren Zeitpunkt konkretere Berechnungen finden, kann ich diese quasi als Korrektur meiner Werte nachreichen? Wie gesagt bin ich Pädagogin und das Ausmessen ist nicht meine Stärke. Zudem sind die o.g. Schriftstücke nicht komplett, da sie nur Vorstufen der Entwürfe sind, Räume geschlossen gebaut wurden und ich daher einige Werte multiplizieren muß.

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            #20
            Beim Bau war unser Haus "Zweifamilienhaus". D.h. kein Abzug von 10% möglich. Richtig?
            Wenn es ursprünglich ein klassisches Zweifamilienhaus mit 2 abgeschlossenen Wohnungen war, zählte der Hauseingangsflur samt Treppenhaus

            sowieso nicht zur Wohnfläche, da außerhalb der Wohnungen liegend. Ein pauschaler Abzug für Verkehrsflächen war deshalb nicht möglich.

            Wenn das 1976 umgebaut wurde, hätte die Wohnfläche nach der Zweiten Berechnungsverordnung neu ermittelt werden dürfen bzw. müssen.

            Wenn sich herausstellt, dass deine Berechnungen fehlerhaft sind, kannst du selbstverständlich eine korrigierte Erklärung nachreichen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #21
              Danke. 1976 wurde eine sogenannte Loggia angebaut und obendrauf ein Balkon. Da ich nur den Entwurf der Loggia habe und sie jetzt "zu" ist, muss ich den Betrag auf 100% bringen.
              Seit einem sehr plötzlich erforderlichen, andauernden Heimaufenthalt meiner Mutter, steht das Haus seit fast 10 Jahren voll möbliert leer. Eben mal so nachmessen ist auch nicht so einfach, da das immer 1 Stunde Fahrt in die alte Heimat kostet und ich die Zeit überwiegend mit meiner Mutter verbringe, die ein Heim in meiner Nähe gewählt hat, damit ich sie besuchen kann um sie so flott wie möglich zu erhalten. Eventuell ziehen wir nächstes Jahr wieder in unser Haus ein.
              Wenn ich also fehlerhafte Berechnungen auch später noch korrigieren kann, nimmt mir das einenigen Druck von der Seele! Nochmals Danke!

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                #22
                So ein leerstehendes Objekt musste ich auch erklären. Es gehörte meiner Schwester, die auch in ein Pflegeheim in unserer Nähe übergesiedelt war

                und es lag sogar 170 km weit weg. Zum Glück fand ich in den Akten meiner Schwester ordentliche Wohnflächenberechnungen, so dass ich nicht

                nachmessen musste. Nachmessen wäre aber auch kein Problem gewesen, ich habe mir letztes Jahr extra einen Laser-Entfernungsmesser angeschafft.

                Man sollte natürlich zu zweit sein, einer, der misst und der andere schreibt auf.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #23
                  Einen Laser-Entfernungsmesser habe ich mir auch zugelegt! Aber schreiben muß ich mal wieder selbst. Eventuell fahre ich morgen ganz früh bevor es heiß wird nochmal rüber, da ich jetzt nicht mehr arbeiten muß und suche Papiere, mähe den Rasen etc. und dann wieder zurück. Ich habe nirgends angegeben, daß das Haus leesteht. Hoffentlich war das richtig. Nur immer mal wieder Verträge gekündigt oder verändert. Alles Neuland. Aber Sie kennen das und wir sitzen gewissermaßen im selben Boot!
                  Herzliche Grüße.

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                    #24
                    Leerstand spielt für die Bewertung für Zwecke der Grundsteuer keine Rolle. Das Objekt, das ich erklären musste, habe ich inzwischen verkauft.

                    Leerstand kostet ja auch Geld und gar nicht so wenig.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #25
                      Ja, eine ganze Menge Geld! Aber unser Haus ist wirklich schön! Gelb und mit grünen Fensterläden!

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                        #26
                        Ja, eine ganze Menge Geld! Aber unser Haus ist wirklich schön! Gelb und mit grünen Fensterläden!
                        Ihr werdet es euch leisten können !
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #27
                          "Ihr werdet es euch leisten können !

                          Ja, noch!
                          Das Haus ist viel schöner als meine kleine Mietwohnung, gerade weil ich so gern im Garten bin. Schwere Entscheidung. Entweder meine Mutter mitnehmen und eine 24 Stunden Hilfe organisieren wegen des hohen Pflegegrades oder täglich 2 Stunden pendeln. Würde ich das Haus verkaufen, könnte ich mit dem Erlös in der Großstadt in welcher ich lebe nicht viel anfangen.

                          Einen weiteren Heimwechsel möchte ich meiner Mutter nicht zumuten. Sie hat schon soviel durchgemacht und ist jetzt 90 Jahre alt geworden. Das Haus liebt sie, aber sie ist gern mit vielen Leuten zusammen und genießt die Abwechslung im Heim.

                          Ich habe also alles verschoben, nochmal Heizöl bestellt und werde mich wohl nächstes Jahr entscheiden!

                          Heute früh habe ich nochmals die Unterlagen gesucht, habe aber keine weiteren finden können. Es müssen aber noch Akten da sein: Versicherungen für das Haus, alte Motorradunterlagen für die 100 Jahre alte Maschine meines Vaters etc.. Irgendwo steht ein "Gewitterkoffer", den man schnell greifen kann. 2 davon habe ich schon gefunden...Das ist nicht sehr effektiv und heute habe ich mir vorgenommen, meine eigenen Unterlagen zu strukturieren.

                          Eine Fragehätte ich noch: Kannst Du ganz grob sagen, was in einer Kleinstadt in Niedersachsen 1 qm mehr an Wohnfläche für die Grudsteuer kostet?



                          Zuletzt geändert von Wassollas3; 12.06.2023, 21:03.

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                            #28
                            Kannst Du ganz grob sagen, was in einer Kleinstadt in Niedersachsen 1 qm mehr an Wohnfläche kostet?
                            Was er wirklich kostet, kann noch niemand sagen, weil die gemeindlichen Hebesätze erst 2024 neu festgelegt werden.

                            Ein m² Wohnfläche fließt in Niedersachsen zunächst mit 35 Cent (70% von 50 Cent) in die Ausgangsbewertung (Äquivalenzbetrag) ein.

                            Ob sich der sog. Lagewert für den Grund und Boden auch auf diesen Wert auswirkt, das müsste ich erst nachlesen. Wenn nicht,

                            dann würde ein m² Wohnfläche bei einem Hebesatz von 400% in Niedersachsen jährlich mit 1,40 € Grundsteuer zu Buche schlagen.

                            https://voris.wolterskluwer-online.d...7-0141525c5137
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #29
                              Nochmal Danke!

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                                #30
                                Und wenn ich eine Summe gefunden habe, runde ich den Betrag auf volle Quadratmeter ab.

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