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Büromöbel bei AG Bruttozuschuss

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    Büromöbel bei AG Bruttozuschuss

    Hallo zusammen,
    ich habe mir fürs Homeoffice letztes Jahr Büroausstattung wie einen höhenverstellbaren Schreibtisch gekauft, der Voraussetzung war mobil arbeiten zu dürfen.

    Der AG zahlte 2023 eine pauschale Einrichtungsbeihilfe steuerpflichtig, die bei Einrichtung des Homeoffice unterstützen sollte. Netto aber nur die tatsächlichen Kosten anteilig abdeckt.

    Können die Büromöbel angegeben werden? Oder nur anteilig bzw. bis wohin?

    #2
    Wenn der Arbeitgeber die "Einrichtungsbeihile" wie ganz normalen Bruttolohn behandelt hat kannst Du alles, soweit es im Einzelfall nicht mehr als 800 € gekostet hat, sofort in woller Höhe als Werbungskosten absetzen. Bei höheren Anschaffungskosten muss der Betrag auf die gewöhnliche Nutzungsdauer verteilt (abgeschrieben) werden.

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      #3
      ... soweit es im Einzelfall nicht mehr als 800 € gekostet hat, sofort in woller Höhe als Werbungskosten absetzen.
      Wobei die 800,00 € ein Nettowert sind, mit der Umsatzsteuer gilt für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) eine Grenze von 952,00 €.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        mit der Umsatzsteuer gilt für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) eine Grenze von 952,00 €.
        Das ist natürlich völlig richtig.

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