Hallo Steuerfreunde,
habe eine Eigentumswohnung mit Stellplatz in einer Wohnanlage in Bayern und heute vom FA Grundsteueräquivalenzbeträge und Grundsteuermessbetrag erhalten.
Ein Freund sagte mir, dass der Stellplatz nicht in die Berechnung der Fläche des Grund und Bodens eingeht. In der Berechnung des FA ist er aber eingerechnet.
Zähler Wohnung 46
Zähler Stellplatz 2
Nenner 1000
46 / 1000 x Fläche Grundstück oder
48 / 1000 x Fläche Grundstück
Vielen Dank und Freundliche Grüße
habe eine Eigentumswohnung mit Stellplatz in einer Wohnanlage in Bayern und heute vom FA Grundsteueräquivalenzbeträge und Grundsteuermessbetrag erhalten.
Ein Freund sagte mir, dass der Stellplatz nicht in die Berechnung der Fläche des Grund und Bodens eingeht. In der Berechnung des FA ist er aber eingerechnet.
Zähler Wohnung 46
Zähler Stellplatz 2
Nenner 1000
46 / 1000 x Fläche Grundstück oder
48 / 1000 x Fläche Grundstück
Vielen Dank und Freundliche Grüße
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