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Grundsteuerbescheid Bayern Frage zu Berechnung der Fläche des Grund und Bodens

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    Grundsteuerbescheid Bayern Frage zu Berechnung der Fläche des Grund und Bodens

    Hallo Steuerfreunde,

    habe eine Eigentumswohnung mit Stellplatz in einer Wohnanlage in Bayern und heute vom FA Grundsteueräquivalenzbeträge und Grundsteuermessbetrag erhalten.
    Ein Freund sagte mir, dass der Stellplatz nicht in die Berechnung der Fläche des Grund und Bodens eingeht. In der Berechnung des FA ist er aber eingerechnet.
    Zähler Wohnung 46
    Zähler Stellplatz 2
    Nenner 1000

    46 / 1000 x Fläche Grundstück oder
    48 / 1000 x Fläche Grundstück

    Vielen Dank und Freundliche Grüße

    #2
    Ein Freund sagte mir, dass der Stellplatz nicht in die Berechnung der Fläche des Grund und Bodens eingeht. In der Berechnung des FA ist er aber eingerechnet.
    Dein Freund liegt falsch. Der mit dem Sondereigentum verbundene m²-Anteil am Grund und Boden ist immer bewertungserheblich,

    nur die Nutzfläche des Stellplatzes bleibt außen vor, da weniger als 50 m².
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke Charlie24,

      der Freund hat eine Wohnung in Augsburg mit einem Stellplatz im Freien. Zähler der Wohnung ist 140, Zähler des Stellplatzes ist 2. Bei der Berechnung der Fläche des Grund und Bodens wurde der Stellplatz NICHT berücksichtigt.
      Auf der Seite:
      http://www.grundsteuer.de/berechnung...-nebengebaeude
      steht, dass in Bayern Garagen bis 50 qm keine Berücksichtigung bei der Grundsteuer finden.
      Wieso muss ich dann trotzdem den Stellplatz bei der Fläche des Grund und Bodens berücksichtigen?

      Freundliche Grüße und Dankeschön!

      Kommentar


        #4
        Wieso muss ich dann trotzdem den Stellplatz bei der Fläche des Grund und Bodens berücksichtigen?
        Weil hinter dem Miteigentumsanteil von 2/1000 für den Stellplatz genauso m² am Flurstück stecken wie hinter den 46/1000 der Wohnung.

        Nur die Nutzfläche von Garagen oder eines TG-Stellplatzes unter 50 m² wird nicht mit 50 Cent/m² bewertet. Die Nutzfläche von Stellplätzen

        im Freien wird generell nicht bewertet. In den FAQ zur Anlage Grundstück findest du unter dem Stichwort Nutzflächen von Garagen bzw.

        Tiefgaragen detaillierte Hinweise: https://www.grundsteuer.bayern.de/ Dort steht auch folgender Satz:

        Hinweis: Die zum Stellplatz gehörende (anteilige) Fläche des Grund und Bodens ist immer vollständig bei der Flurstücksfläche zu berücksichtigen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Danke für die ausführliche Erklärung.
          kurz Zusammengefasst: Der Finanzbeamte hat bei dem Freund einen Fehler gemacht, da er die 2/1000 nicht berücksichtigt hat.
          Freundliche Grüße und einen schönen Sonntag
          Zuletzt geändert von izlus; 17.06.2023, 21:49.

          Kommentar


            #6
            kurz Zusammengefasst: Der Finanzbeamte hat bei dem Freund einen Fehler gemacht, da er die 2/1000 nicht berücksichtigt hat.
            Entweder hat der Finanzbeamte einen Fehler gemacht oder dein Freund hat das mit der Befreiung bis 50 m² bzw. für Stellplätze im Freien falsch interpretiert

            und den zusätzlichen Miteigentumsanteil am Flurstück für seinen Stellplatz überhaupt nicht erklärt. Das fällt ja nicht immer auf.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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