Hallo durch einige Änderungen dieses Jahr bin ich unsicher, wie die Anlage KAP korrekt ausgefüllt werden muss.
Es wäre schön wenn mir hier jmd einen Tipp geben könnte.
Folgende Situation:
Es wurde innerhalb des Jahres 2022 ein Depotwechsel durchgeführt, wobei nicht nur die Bank geändert wurde sondern auch der Wechsel von einem Einzeldepot zu einem Gemeinschaftsdepot der Eheleute erfolgte.
Das Depot gehörte zunächst Ehegatte 1, der Sparerpauschbetrag von 801€ wurde aufgebraucht/überschritten. Entsprechend der Jahresteuerbescheinigung werden alle Angaben in die Anlage KAP von Ehegatte 1 geschrieben.
Während des Jahres 2022 folgte dann der Depotübertrag auf ein Gemeinschaftsdepot einer anderen Bank, somit stand der Sparerpauschbetrag von Ehegatte 2 noch zur Verfügung.
Wie werden die Beträge der 2ten Jahresteuerbescheinigung in die Anlagen KAP eingetragen?
Werden diese halbiert (Gemeinschftadepot) und auf Anlage KAP von Ehegatte 1 und 2 verteilt? Wobei das dann auf die bestehenden Beträge bei Ehegatte 1 addiert wird und somit ein Sparerpauschbetrag über 801€ inanspruch genommen worden wäre?
ODER:
Können die vollen Beträge einfach bei Ehegatte 2 in Anlage KAP eingetragen werden? Da gewissermaßen dessen Sparerpauschbetrag genutzt wurde.
Es wird gemeinsam veranlagt.
Beste Grüße
TREWQ
Es wäre schön wenn mir hier jmd einen Tipp geben könnte.
Folgende Situation:
Es wurde innerhalb des Jahres 2022 ein Depotwechsel durchgeführt, wobei nicht nur die Bank geändert wurde sondern auch der Wechsel von einem Einzeldepot zu einem Gemeinschaftsdepot der Eheleute erfolgte.
Das Depot gehörte zunächst Ehegatte 1, der Sparerpauschbetrag von 801€ wurde aufgebraucht/überschritten. Entsprechend der Jahresteuerbescheinigung werden alle Angaben in die Anlage KAP von Ehegatte 1 geschrieben.
Während des Jahres 2022 folgte dann der Depotübertrag auf ein Gemeinschaftsdepot einer anderen Bank, somit stand der Sparerpauschbetrag von Ehegatte 2 noch zur Verfügung.
Wie werden die Beträge der 2ten Jahresteuerbescheinigung in die Anlagen KAP eingetragen?
Werden diese halbiert (Gemeinschftadepot) und auf Anlage KAP von Ehegatte 1 und 2 verteilt? Wobei das dann auf die bestehenden Beträge bei Ehegatte 1 addiert wird und somit ein Sparerpauschbetrag über 801€ inanspruch genommen worden wäre?
ODER:
Können die vollen Beträge einfach bei Ehegatte 2 in Anlage KAP eingetragen werden? Da gewissermaßen dessen Sparerpauschbetrag genutzt wurde.
Es wird gemeinsam veranlagt.
Beste Grüße
TREWQ
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