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Anlage KAP: Depotwechsel (Einzel- zu Gemeinschaftsdepot) und gemeinsamer Veranlagung

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    Anlage KAP: Depotwechsel (Einzel- zu Gemeinschaftsdepot) und gemeinsamer Veranlagung

    Hallo durch einige Änderungen dieses Jahr bin ich unsicher, wie die Anlage KAP korrekt ausgefüllt werden muss.
    Es wäre schön wenn mir hier jmd einen Tipp geben könnte.

    Folgende Situation:

    Es wurde innerhalb des Jahres 2022 ein Depotwechsel durchgeführt, wobei nicht nur die Bank geändert wurde sondern auch der Wechsel von einem Einzeldepot zu einem Gemeinschaftsdepot der Eheleute erfolgte.

    Das Depot gehörte zunächst Ehegatte 1, der Sparerpauschbetrag von 801€ wurde aufgebraucht/überschritten. Entsprechend der Jahresteuerbescheinigung werden alle Angaben in die Anlage KAP von Ehegatte 1 geschrieben.
    Während des Jahres 2022 folgte dann der Depotübertrag auf ein Gemeinschaftsdepot einer anderen Bank, somit stand der Sparerpauschbetrag von Ehegatte 2 noch zur Verfügung.
    Wie werden die Beträge der 2ten Jahresteuerbescheinigung in die Anlagen KAP eingetragen?

    Werden diese halbiert (Gemeinschftadepot) und auf Anlage KAP von Ehegatte 1 und 2 verteilt? Wobei das dann auf die bestehenden Beträge bei Ehegatte 1 addiert wird und somit ein Sparerpauschbetrag über 801€ inanspruch genommen worden wäre?
    ODER:
    Können die vollen Beträge einfach bei Ehegatte 2 in Anlage KAP eingetragen werden? Da gewissermaßen dessen Sparerpauschbetrag genutzt wurde.

    Es wird gemeinsam veranlagt.

    Beste Grüße
    TREWQ

    #2
    Ehegatten erteilen für gewöhnlich einen gemeinsamen Freistellungsauftrag. Ist das bei euch nicht so gemacht worden ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24,

      dies erfolgte erst mit Wechsel zum Gemeinschaftsdepot. Hier ist der Freistellungsauftrag automatisch gemeinschaftlich.
      Da aber der Sparerpauschbetrag von Ehegatte 1 schon aufgebraucht war, bleibt bei einem gemeinsamen Freistellungsauftrag rechnerisch natürlich nur noch der Sparerpauschbetrag von Ehegatte 2 übrig.

      Ich weiß, wie in folgenden Fällen die Anlage KAP auszufüllen ist:
      Gemeinschaftsdepot bei gemeinsamer Veranlagung: Alle Beträge werden halbiert und entsprechen auf beide Anlagen KAP der Eheleute verteilt.
      Depot gehört Ehegatte 1 bei gemeinsamer Veranlagung: Alle Beträge werden in Anlage KAP von Ehegatte 1 übernommen.

      Bloß die Mischung der Fälle bereitet mir nun Schwierigkeiten, wie oben beschrieben.

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        #4
        Was ist jetzt der konkrete Anlass zur Beifügung der Anlage KAP ? Wurde der Sparer-Pauschbetrag von 1.602,00 €nicht vollständig ausgeschöpft

        oder gibt es auch ausländische Kapitalerträge ? Wie viele Steuerbescheinigungen wurden erteilt und für wen ?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Der Sparerpauschbetrag von Ehegatte 1 wurde vor dem Wechsel vollständig ausgeschöpft und sogar überschritten.
          Nach dem Wechsel zum Gemeinschaftsdepot wurde der von Ehegatte 2 "übrige" Sparerpauschbetrag dagegen nicht vollständig aufgebraucht.

          Das heißt zusammen betrachtet wurden die 1602€ nicht ausgeschöpft, jedoch trotzdem mehr Steuer bezahlt, da der Wechsel/ gemeinsame Freistellungsauftrag zu spät erfolgte.

          Ich denke, dass müsste man doch mit dem korrekten Ausfüllen der Anlagen KAP korrigieren können.
          Desweiteren geht es um die Anrechnung von Quellensteuern.

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            #6
            Ich denke, dass müsste man doch mit dem korrekten Ausfüllen der Anlagen KAP korrigieren können.
            Das kann man, das ist richtig ! Meine Frau und ich erhalten von unseren Banken jeweils auf unseren Namen lautende Steuerbescheinigungen,

            die könnten wir einfach abtippen. Wir haben bei 2 Banken gemeinsame Freistellungsaufträge, allerdings dort weder Gemeinschaftskonten

            noch gemeinschaftliche Depots. Deshalb weiß ich nicht, wie Banken bei Gemeinschaftskonten in der Praxis verfahren und du hast dich zu

            den Details der Steuerbescheinigungen (Anzahl und für wen ausgestellt ?) bisher nicht geäußert.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Sorry, das hatte ich vergessen:
              Die erste Steuerbescheinigung (ursprüngliche Bank) vor dem Wechsel ist ausschließlich auf Ehegatte 1 ausgestellt.
              Nach dem Wechsel ist die zweite Steuerbescheinigung (neue Bank) auf Ehegatte 1 und 2 ausgestellt, da es ein Gemeinschaftsdepot ist.

              Für mich wäre somit der erste beschriebene Eintragungsweg in meinem ersten Beitrag oben logisch. Leider konnte ich aber bisher im Netz keine Bestätigung für diesen Weg finden und ich bin definitiv kein Experte in diesem Bereich.

              Beide Bescheinigungen liegen natürlich auch dem Finanzamt vor. Leider wurden die Werte nicht automatisch in Elster eingelesen.

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                #8
                Beide Bescheinigungen liegen natürlich auch dem Finanzamt vor. Leider wurden die Werte nicht automatisch in Elster eingelesen.
                Nein, dem Finanzamt wurden nur die tatsächlich beanspruchten Sparer-Pauschbeträge gemeldet.

                M. E. ist das relativ einfach zu erklären. Aus der Steuerbescheinigung für Ehegatten 1 übernimmst du alle Werte in dessen Anlage KAP, die 801 €

                gehören in die Zeile 16. Aus der gemeinsamen Steuerbescheinigung trägst du nur den insgesamt beanspruchten Sparer-Pauschbetrag in die Zeile 17 ein,

                das müssten ja weniger als 801 € sein. Es genügt der Antrag in Zeile 5. Alles vollständig erklären und den Antrag in Zeile 4 zu stellen, würde nur Sinn

                machen, wenn euer zu versteuerndes Einkommen unter 36.000 € liegen würde.


                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Hallo Charlie24,

                  ich habe parallel nochmal jemand aus dem Fach befragt, Die Antwort war die Folgende:

                  Die Jahressteuerbescheinigung von Ehegatte 1 wie gewohnt in Anlage KAP einfügen.
                  Bei der gemeinschaftlichen Jahressteuerbescheinigung alle Beträge halbieren und in beide Anlagen KAP eintragen. Für Ehegatte 1 werden die Beträge auf die bestehenden Einträge aufaddiert.

                  Wenn ich es korrekt verstanden habe, dann kommt deine vorgeschlagene Variante zum Tragen, wenn Ehegatte 2 keine Anlage KAP abgeben würde.

                  Für mich ist das Thema damit erledigt.
                  Auf jeden Fall vielen Dank für die Diskussion! Man lernt immer etwas dazu

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                    #10
                    Wenn ich es korrekt verstanden habe, dann kommt deine vorgeschlagene Variante zum Tragen, wenn Ehegatte 2 keine Anlage KAP abgeben würde.
                    Genauso ist das ! Wenn die Günstigerprüfung wegen insgesamt zu hoher Einkünfte nicht erfolgversprechend ist, muss man sich auch nicht mehr Arbeit

                    machen, als unbedingt notwendig.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

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