Reparaturen/Instandhaltungskosten / Vermietete Wohnung

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  • sbmiles21
    Benutzer
    • 16.04.2020
    • 39

    #1

    Reparaturen/Instandhaltungskosten / Vermietete Wohnung

    Hallo zusammen,

    ich habe eine vermietetet Wohnung in einer 10 Parteien Wohneigentümergemeinschaft. An dem Haus (nicht an der Wohnung selbst) sind in 2022 einige Reparaturen angefallen (neue Tür, Baumschnitt etc.)
    Laut Hausgeldabrechnung vom Verwalter sind ca 300 Euro auf mich anteilig gefallen.

    Kann ich diese Betrag irgendwo pauschal angeben oder muss ich zu jeder Maßnahme die Rechnung hochladen+Anteiligen Betrag ausrechnen etc.?

    Danke

    Grüße
  • Telepeter
    Erfahrener Benutzer
    • 17.02.2023
    • 1484

    #2
    Der anteilige Betrag laut Hausgeldabrechnung ist bei Dir Erhaltungsaufwand. Das wird normalerweise ohne Beleg akzeptiert wenn es so in der Verwalterabrechnung steht.

    Kommentar

    • sbmiles21
      Benutzer
      • 16.04.2020
      • 39

      #3
      Super, danke

      Grüße

      Kommentar

      • sbmiles21
        Benutzer
        • 16.04.2020
        • 39

        #4
        Noch eine Frage:
        Laut Hausgeldabrechnung vom Verwalter sind es ca. 300 Euro für 2022 welche auf mich entfallen.
        Wenn ich jedoch die Rechnung einer Maßnahme ansehe (z.b. Erneuerung Haustür etc.), steht dort ein Rechnungsbetrag von 10.000 Euro. Diesen müsste ich doch mit meinem WEG Anteil multiplizieren, ich komme dann alleine nur für diese Rechnung auf ca 1200 Euro Brutto (Anteilig auf mich).

        Logikfehler?

        Grüße

        Kommentar

        • eq12345
          Benutzer
          • 08.01.2022
          • 94

          #5
          Das ist keine steuerliche Frage, sondern eine die mit der Hausverwaltung geklärt werden muss.

          Kommentar

          • Telepeter
            Erfahrener Benutzer
            • 17.02.2023
            • 1484

            #6
            Zitat von eq12345 Beitrag anzeigen
            Das ist keine steuerliche Frage, sondern eine die mit der Hausverwaltung geklärt werden muss.
            Richtig. Möglicherweise sind die 300 € nur die anteiligen Lohnkosten.

            Kommentar

            • eq12345
              Benutzer
              • 08.01.2022
              • 94

              #7
              Oder die Maßnahme wurde über Kredite finanziert, und das ist nur die erste Rate, oder, oder, ....

              Kommentar

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