KV Pflegeversicherung Mahnverfahren - Pauschalzahlungen wo eintragen?
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Wenn jemand schreibt:
dann bestehen bei mir keine Zweifel, dass es um die eigene Krankenversicherung geht.War in der PKV und hab ein jahrelangese Mahnverfahren, bei dem von mir Pauschalen überwiesen wurden.
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Da es um eine PKV geht, würde ich kategorisch ausschließen, dass es sich um Beiträge von Angestellten handelt.Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen... was allerdings aufgrund der Problembeschreibung nicht ganz auszuschließen ist.
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Dann müssten es die Krankenversicherungsbeiträge für die Angestellten sein ... was allerdings aufgrund der Problembeschreibung nicht ganz auszuschließen ist.
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Ich habe mal kurz zu Mahngebühren / Betriebsausgaben recherchiert und im Internet unterschiedliche Aussagen erhalten.
Z.B. https://www.betriebsausgabe.de/mahngebuehren-absetzen/
Ob die PKV-Beiträge des Benutzers im vorliegenden Fall betrieblich veranlasst sind, will ich hier nichtentscheiden. Mir geht es um die Frage, ob Mahngebühren generell Betriebsausgaben sein können oder nicht. Vielleicht hat Charlie24 seine Aussage nur auf den aktuellen Fall bezogen, wobei ich dann nicht widersprechen will.Sofern die Mahngebühren betrieblich veranlasst sind, können sie auch als Betriebsausgabe abgezogen werden und mindern dann den Gewinn. Die betriebliche Veranlassung ist regelmäßig dann der Fall, wenn es sich bspw. um betriebliche Bestellungen wie Ware, Material, Betriebsausstattung oder Fremdleistungen handelt, welche zu spät bezahlt wurden und aus diesem Grund Mahngebühren vom Lieferanten in Rechnung gestellt werden.
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In den Mahngebühren wahrscheinlich auch nicht. Außerdem sind das keine Betriebsausgaben.Vorsteuer íst da aber keine drin.
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Normalerweise erhält man von der PKV eine Bestätigung über geleistete Krankenversicherungsbeiträge. Die wird auch dem FA übermittelt und kann über den Bescheinigungsabruf in die Steuererklärung eingepflegt werden. Vorsteuer íst da aber keine drin.
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hannes1982 hat ein Thema erstellt KV Pflegeversicherung Mahnverfahren - Pauschalzahlungen wo eintragen?.KV Pflegeversicherung Mahnverfahren - Pauschalzahlungen wo eintragen?
War in der PKV und hab ein jahrelangese Mahnverfahren, bei dem von mir Pauschalen überwiesen wurden. Es ist überhaupt nicht mehr aufzurechnen, welcher Anteil bei den Pauschalen KV, PV-Beiträge und Mahngebühren etc. sind.
Bin umsatzsteuerpflichtig, bei einer pauschalen Absetzung würde ich ggf. auf enthaltene Vorsteuer verzichten, aber EkSt.lich würde ich diese Kosten gern absetzen.
Wo kann man diese Kosten eintragen?

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