Darf ich das bestehende Elster- Zertifikat meines Ehegatten benutzen, um unsere gemeinsame Einkommensteuererklärung zu übermitteln ( Vorjahr und aktuelles Jahr ) ?
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Keine Ankündigung bisher.
Elterzertifikat von verstorbenem Ehegatten nutzen
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Technisch ist das möglich und übergangsweise sollte das kein Problem sein, längerfristig sollte man sich selbst neu registrieren.
Für das Sterbejahr ist noch eine Zusammenveranlagung möglich, im Folgejahr darf der verstorbene Ehegatte in der Erklärung nicht mehr vorkommen.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Beim Tod einer Person wird die Id.-Nr. stillgelegt und kann nicht mehr für Registrierungen usw. verwendet werden.Freundliche Grüße
Charlie24
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenGenaugenommen wird nur die Adresse stillgelegt !.......
um diese Nummer für Registrierungen usw. zu verwenden. Falls ein Abrufcode vorhanden war, sollte der Bescheinigungsabruf schon nicht mehr funktionieren.
Tschüß
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Also beim Tod meines Vaters wurde der Elster-Zugang vom Finanzamt sofort gesperrt und ich musste fuer meine Mutter einen neuen Zugang beantragen. Die Beantragung eines Abrufcodes fuer meinen Vater wurde abgelehnt und ich musste die Daten meines Vaters fuer das Sterbejahr manuell eingeben. Schade eigentlich, ist aber so.Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!
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Falls ein Abrufcode vorhanden war, sollte der Bescheinigungsabruf schon nicht mehr funktionieren.
Nachträglich einrichten ist natürlich nicht mehr möglich.
... aber d a r f ich das auch oder gibt es hier rechtliche Probleme ?
Falls es eine Erbengemeinschaft gibt, sollte man sich für das Sterbejahr eventuell eine Bekanntgabevollmacht der weiteren Miterben einholen.Freundliche Grüße
Charlie24
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Schade eigentlich, ist aber so.Freundliche Grüße
Charlie24
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... dass die Finanzbehoerden hier unterschiedlich reagieren - so was soll es ja geben. ;-)
elektronisch hätte übermittelt werden können. Die steuerpflichtige Person ist im Februar 2021 verstorben, die Erklärung für 2020 konnte erst
im April 2021 erstellt und übermittelt werden. Die Bescheiddatenübermittlung ist Mitte Mai 2021 erfolgt, alles völlig störungsfrei.
In dem Fall gab es auch keinen Ehegatten mehr, der ist nämlich bereits im Jahr 2017 verstorben.
Ich kann mich nicht nur bis heute in das Konto einloggen, ich konnte das Zertifikat im Sommer 2021 auch nach dem Tod noch problemlos verlängern.
Es läuft jetzt erst 2024 ab.Freundliche Grüße
Charlie24
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