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Elterzertifikat von verstorbenem Ehegatten nutzen

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    Elterzertifikat von verstorbenem Ehegatten nutzen

    Darf ich das bestehende Elster- Zertifikat meines Ehegatten benutzen, um unsere gemeinsame Einkommensteuererklärung zu übermitteln ( Vorjahr und aktuelles Jahr ) ?

    #2
    Hallo Elster-Inge,

    solange es noch gültig ist, sollte das klappen.
    Beim Tod einer Person wird die Id.-Nr. stillgelegt und kann nicht mehr für Registrierungen usw. verwendet werden.

    Tschüß

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      #3
      Technisch ist das möglich und übergangsweise sollte das kein Problem sein, längerfristig sollte man sich selbst neu registrieren.

      Für das Sterbejahr ist noch eine Zusammenveranlagung möglich, im Folgejahr darf der verstorbene Ehegatte in der Erklärung nicht mehr vorkommen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Beim Tod einer Person wird die Id.-Nr. stillgelegt und kann nicht mehr für Registrierungen usw. verwendet werden.
        Genaugenommen wird nur die Adresse stillgelegt ! Die Id-Nr. selbst wird erst nach 20 Jahren gelöscht.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Genaugenommen wird nur die Adresse stillgelegt !.......
          Aber genau das reicht ja aus,
          um diese Nummer für Registrierungen usw. zu verwenden. Falls ein Abrufcode vorhanden war, sollte der Bescheinigungsabruf schon nicht mehr funktionieren.

          Tschüß

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            #6
            Danke für die vielen freundlichen Antworten.
            Wie es ausschaut, kann ich das Zertifikat weiterhin benutzen ( Sterbejahr und Folgejahr wegen Gnadensplitting ) , aber d a r f ich das auch oder gibt es hier rechtliche Probleme ?
            LG Inge

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              #7
              Also beim Tod meines Vaters wurde der Elster-Zugang vom Finanzamt sofort gesperrt und ich musste fuer meine Mutter einen neuen Zugang beantragen. Die Beantragung eines Abrufcodes fuer meinen Vater wurde abgelehnt und ich musste die Daten meines Vaters fuer das Sterbejahr manuell eingeben. Schade eigentlich, ist aber so.
              Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                #8
                Falls ein Abrufcode vorhanden war, sollte der Bescheinigungsabruf schon nicht mehr funktionieren.
                Nein, wenn der Bescheinigungsabruf bereits zu Lebzeiten eingerichtet war, funktioniert der selbstverständlich nach wie vor.

                Nachträglich einrichten ist natürlich nicht mehr möglich.

                ... aber d a r f ich das auch oder gibt es hier rechtliche Probleme ?
                Rechtliche Probleme gibt es nach meiner Erfahrung nicht, zumindest was die Übermittlung an das Finanzamt angeht. Das interessiert niemand.

                Falls es eine Erbengemeinschaft gibt, sollte man sich für das Sterbejahr eventuell eine Bekanntgabevollmacht der weiteren Miterben einholen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                  #9
                  Schade eigentlich, ist aber so.
                  Mir wurde noch nie ein Zugang gesperrt.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

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                    #10
                    Ich berichte ja auch nur von meiner Erfahrung, mag ja sein, dass die Finanzbehoerden hier unterschiedlich reagieren - so was soll es ja geben. ;-)
                    Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                      #11
                      vielen lieben Dank für Ihre Antworten !
                      Ich werde sehen, was das Finanzamt macht.

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                        #12
                        ... dass die Finanzbehoerden hier unterschiedlich reagieren - so was soll es ja geben. ;-)
                        Das kann natürlich so sein. In meinem Fall hätte eine Sperre des Zugangs bewirkt, dass die Erklärung für das Jahr 2020 überhaupt nicht

                        elektronisch hätte übermittelt werden können. Die steuerpflichtige Person ist im Februar 2021 verstorben, die Erklärung für 2020 konnte erst

                        im April 2021 erstellt und übermittelt werden. Die Bescheiddatenübermittlung ist Mitte Mai 2021 erfolgt, alles völlig störungsfrei.

                        In dem Fall gab es auch keinen Ehegatten mehr, der ist nämlich bereits im Jahr 2017 verstorben.

                        Ich kann mich nicht nur bis heute in das Konto einloggen, ich konnte das Zertifikat im Sommer 2021 auch nach dem Tod noch problemlos verlängern.

                        Es läuft jetzt erst 2024 ab.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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