Hallo ihr Lieben,
folgender Sachverhalt löst bei mir gerade große Fragezeichen aus:
Letztes Jahr bin ich Anfang November aus der Kirche ausgetreten, eine Kirchensteuerpflicht fällt damit für den Dezember ja weg.
Mein zvE für 2022 setzte sich ausschließlich aus Einkünften aus Kapitalvermögen zusammen. 99% der Gewinne sind dabei im Dezember realisiert worden (das letzte 1% Mitte des Jahres).
Da der Austritt so spät erfolgt ist, wurde dieser nicht mehr bei meiner Bank berücksichtigt und die Kirchensteuer von den Gewinnen automatisch abgeführt.
Meine Frage wäre nun, wo/wie genau ich angebe, dass die Kirchensteuer des 99%igen Anteils erstattet wird?
folgender Sachverhalt löst bei mir gerade große Fragezeichen aus:
Letztes Jahr bin ich Anfang November aus der Kirche ausgetreten, eine Kirchensteuerpflicht fällt damit für den Dezember ja weg.
Mein zvE für 2022 setzte sich ausschließlich aus Einkünften aus Kapitalvermögen zusammen. 99% der Gewinne sind dabei im Dezember realisiert worden (das letzte 1% Mitte des Jahres).
Da der Austritt so spät erfolgt ist, wurde dieser nicht mehr bei meiner Bank berücksichtigt und die Kirchensteuer von den Gewinnen automatisch abgeführt.
Meine Frage wäre nun, wo/wie genau ich angebe, dass die Kirchensteuer des 99%igen Anteils erstattet wird?
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