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Kirchensteuer auf Kapitalerträge nach unterjährigem Austritt

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    Kirchensteuer auf Kapitalerträge nach unterjährigem Austritt

    Hallo ihr Lieben,

    folgender Sachverhalt löst bei mir gerade große Fragezeichen aus:

    Letztes Jahr bin ich Anfang November aus der Kirche ausgetreten, eine Kirchensteuerpflicht fällt damit für den Dezember ja weg.
    Mein zvE für 2022 setzte sich ausschließlich aus Einkünften aus Kapitalvermögen zusammen. 99% der Gewinne sind dabei im Dezember realisiert worden (das letzte 1% Mitte des Jahres).
    Da der Austritt so spät erfolgt ist, wurde dieser nicht mehr bei meiner Bank berücksichtigt und die Kirchensteuer von den Gewinnen automatisch abgeführt.

    Meine Frage wäre nun, wo/wie genau ich angebe, dass die Kirchensteuer des 99%igen Anteils erstattet wird?





    #2
    Zitat von KapJonas Beitrag anzeigen
    Meine Frage wäre nun, wo/wie genau ich angebe, dass die Kirchensteuer des 99%igen Anteils erstattet wird?
    Gar nicht, da nicht relevant ist, in welchem Monat die Einkünfte erzielt wurden. Wenn der Austritt zum 1.12. steuerlich wirksam wurde, fallen 11/12 der Kirchensteuer an.

    Kommentar


      #3
      Und für 2023 gilt:
      Da dein Austritt nach dem jährlichen Stichtag (31.08.) der Regelabfrage lag, wo die Banken beim BZSt die Kirchensteuermerkmale fürs Folgejahr abfragen, werden die Banken auch noch in ganz 2023 Kirchensteuer bei deinen Kapitalerträgen abziehen. Diese kannst du dir aber dann in der Steuererklärung für 2023 komplett wiederholen.

      Du könntest deine Bank bitten, eine Anlassanfrage beim BZSt durchzuführen. Das können sie tun, müssen es aber nicht.
      Und jetzt ist ja auch schon Jahresmitte...

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