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Grundsteuererklärung Bayern Anlage Grundstück vs. Anlage Land- und Forstwirtschaft

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    Grundsteuererklärung Bayern Anlage Grundstück vs. Anlage Land- und Forstwirtschaft

    Hallo liebes Forum,

    ich muss die Grundsteuererklärung für ein Grundstück mit folgenden Angaben im Bayernatlas abgeben:
    Amtliche Fläche:
    6120 m²
    Tatsächliche Nutzung:
    2831 m² Grünland
    2287 m² Wohnbaufläche
    1002 Waldfläche


    Ich kann bei der Anlage Land- und Forstwirtschaft / Art der Nutzung einmal 1. Landwirtschaftliche Nutzung 2831 m² angeben, da Grünland.
    und 2. Forstwirtschaftliche Nutzung 1002 m² angeben, da Waldfläche.
    Aber ich finde keine Möglichkeit die 2287 m² Wohnbaufläche einzutragen.
    Es befand sich ein Wohnhaus darauf, welches abgerissen wurde. Kein Wirtschaftsgebäude. Da soll in ferner Zukuft auch wieder ein Wohnhaus hingebaut werden.
    Wenn ich versuche diese Fläche in der Anlage Grundstück (BayGrSt 2) anzugeben, kann ich die Erklärung nicht absenden, da dies mit Anlage Land- und Forstwirtschaft konkurriert.
    Wie geht das?

    Viele Grüße
    Andi


    #2
    Wenn es Landwirtschaft und Grundvermögen gibt, müssen 2 Erklärungen eingereicht werden. Dafür braucht man auch 2 Aktenzeichen !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hi Charlie24,

      ahaa, vielen Dank. Darauf wäre ich nie gekommen. Aber ich habe nur ein Aktenzeichen, hm ich habe schon eine falsche Erklärung mit einem Aktenzeichen damals abgegeben, da habe ich die ganzen 6210 m² in die Anlage Grundstück reingepackt und keine Landwirtschaft/Forstwirtschaft Anlage mit dazu, oje...
      Was nun?

      Viele Grüße
      Andi

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        #4
        Unter welchen Aktenzeichen wurden denn die bisherigen Einheitswertbescheide erstellt? Wenn du deine Aktenzeichen nicht kennst, musst du sie beim FA erfragen.

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          #5
          Du musst beim Finanzamt ein 2. Aktenzeichen beantragen, das sollte auch telefonisch möglich sein.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Unter welchen Aktenzeichen wurden denn die bisherigen Einheitswertbescheide erstellt?
            Wenn das früher mal ein Landwirtschaftsbetrieb war, gab es nur ein Aktenzeichen. Die getrennte Bewertung des sog. Wohnteils ist

            erst mit der jetzigen Reform eingeführt worden.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Hallo Charlie24 und Kloebi,

              danke für die Info, mache ich.

              Viele Grüße
              Andi

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