Grundsteuer Sachsen Eigentumsverhältnis unklar

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  • Micha8619
    Neuer Benutzer
    • 30.06.2023
    • 2

    #1

    Grundsteuer Sachsen Eigentumsverhältnis unklar

    Hallo zusammen aus verschiedenen Gründen gibt ist es bei mir jetzt eine last minute Anfrage.

    Ich habe eine von mehreren Wohnungseinheiten gekauft und bin auch im Grundbuch vermerkt.
    Nach meinem Verständnis ist das eine Bruchteilsgemeinschaft. Allerdings kenne ich die anderen Eigentümer gar nicht um sie einzutragen.

    Ich habe hier schon mehrfach die Frage gehört und die Antwort dann meist doch das es Wohneigentum ist. Aber die Auswahl gibt es hier gar nicht oder ich verstehe nicht genau was gemeint ist.
    Vllt liegt es auch daran, dass das Formular für Sachsen anders ist.

    Kann mir hier bitte jemand kurzfristig helfen?
  • Kloebi
    Erfahrener Benutzer
    • 20.02.2011
    • 4670

    #2
    Doch, du musst statt Bruchteilsgemeinschaft Alleineigentum wählen und als Grundstücksart Wohnungseigentum.

    Kommentar

    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 45997

      #3
      Vllt liegt es auch daran, dass das Formular für Sachsen anders ist.
      Das verstehe ich jetzt nicht. In Sachsen gilt Bundesrecht.

      Vorbemerkung: Das Forum hier nennt sich ELSTERFORUM, die vollständige Bezeichnung ist allerdings ELSTER Anwenderforum. Ich bitte, das wörtlich zu verstehen. Hier helfen sich Anwender gegenseitig bei Fragen zur elektronischen Steuererklärung. Es geht nicht um Steuerberatung, die ist in Deutschland nur den im Steuerberatungsgesetz
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

      • Micha8619
        Neuer Benutzer
        • 30.06.2023
        • 2

        #4
        Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
        Doch, du musst statt Bruchteilsgemeinschaft Alleineigentum wählen und als Grundstücksart Wohnungseigentum.

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Das verstehe ich jetzt nicht. In Sachsen gilt Bundesrecht.

        https://forum.elster.de/anwenderforu...C3%BCrttemberg
        Danke. Es war ein Fehler in meinem Gedankengang. Für mich klang es immer so als müssten die beiden Angaben im Formulare dicht beieinander sein. Bzw. im selben Formular. Aber Wohneigentum trägt man ja erst in GW2 ein.

        Kommentar

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