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Anlage V: Eintrag Nebenkostenerstattung von Hausverwaltung ?

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    #16
    ...und deshalb stelle ich die Frage , denn das was Stefan sagt ist konträr zu deinem Beitrag aus Nr.2
    Wenn ich das so machen würde, müsste ich mit der Abgabe der Steuererklärung warten, bis die Hausgeldabrechnung für das Vorjahr

    vorliegt. Das könnte auch erst im Oktober oder November der Fall sein. Was mache ich dann, wenn es eine Nachzahlung für das Vorjahr gibt ?

    Bei Überschusseinkünften wird nun mal nicht bilanziert und für Nebenkostenabrechnungen zwischen Eigentümer und Hausverwaltung gilt

    das Zu- und Abflussprinzip nach § 11 genauso wie bei den Nebenkostenabrechnungen zwischen Eigentümer und Mieter. Nur die im Hausgeld

    enthaltenen Zuführungen zur Instandhaltungsrücklage sind nicht abgeflossen.

    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #17
      Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
      Aber doch nicht bei Zahlungen an die Verwaltung. Dieses Geld gehört doch steuerrechtlich noch dem Eigentümer (genauso wie die Rücklage).
      Und da das Hausgeld pauschal gezahlt wird bleibt am Jahresende praktisch auch immer was übrig; man weiß ja vorher nicht was so kommt.

      Grundsätzlich setzt man die Kosten ab, die die Hausverwaltung abgerechnet hat, unabhängig von der eigenen Zahlung (die kommt in der Steuererklärung gar nicht vor - so kenne ich es jedenfalls).
      Da stimme ich zu, wobei ich noch einen Schritt weiter gehe und nur die Kosten absetze, die ich nicht auf den Mieter umlegen kann.
      Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
      Und nebenbei: Alles was an den Mieter durchgereicht wird muss natürlich auch erklärt werden (und gleicht sich dann meist grob mit den entsprechenden Werbungskosten aus).
      Da dies sich immer ausgleicht, gebe ich es seit Jahrzehnten nicht an. Ich habe weniger Arbeit, das FA muss nicht aufpassen, dass sich wirklich sich alles ausgleicht und beide sind zufrieden, da weniger Auffwand bei gleichem Ergebnis.
      Zuletzt geändert von Trekker; 04.07.2023, 14:04.

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        #18
        Da dies sich immer ausgleicht, gebe ich es seit Jahrzehnten nicht an. Ich habe weniger Arbeit, das FA muss nicht aufpassen, dass sich wirklich sich alles ausgleicht und beide sind zufrieden, da weniger Auffwand bei gleichem Ergebnis.
        Es gleicht sich aber nicht im gleichen Jahr aus und es widerspricht auch eindeutig der amtlichen Anleitung zur Anlage V:

        Tragen Sie hier bitte die vereinnahmten Umlagen (einschließlich Nachzahlungen) immer in voller Höhe ein. Dies gilt auch dann, wenn die Mieter die von Ihnen
        geschuldete Zahlung bestimmter Nebenkosten übernehmen. Haben Sie im Jahr 2022 Umlagen an die Mieter zurückgezahlt, so kürzen Sie den
        einzutragenden Betrag um diese Rückzahlung.


        Wenn wir hier Ausfüllhilfe geben, halten wir uns an die amtlichen Formulare und Anleitungen und orientieren uns nicht daran,

        was einzelne Finanzämter oder Sachbearbeiter dulden.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #19
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Es gleicht sich aber nicht im gleichen Jahr aus und es widerspricht auch eindeutig der amtlichen Anleitung zur Anlage V:

          Tragen Sie hier bitte die vereinnahmten Umlagen (einschließlich Nachzahlungen) immer in voller Höhe ein. Dies gilt auch dann, wenn die Mieter die von Ihnen
          geschuldete Zahlung bestimmter Nebenkosten übernehmen. Haben Sie im Jahr 2022 Umlagen an die Mieter zurückgezahlt, so kürzen Sie den
          einzutragenden Betrag um diese Rückzahlung.


          Wenn wir hier Ausfüllhilfe geben, halten wir uns an die amtlichen Formulare und Anleitungen und orientieren uns nicht daran,

          was einzelne Finanzämter oder Sachbearbeiter dulden.
          Verstanden , aber gilt dieser Passus nicht ausschließlich für die Nachzahlungen/Erstattungen im Verhältnis Vermieter - Mieter (Zeile 13 in Anlage V) ? Im Verhältnis Hausverwalter - Vermieter würde das ja nicht zutreffen, da ja auch nicht umlagefähige Betriebskosten bei Nachzahlungen/Erstattungen enthalten sind.
          Zuletzt geändert von ochoman; 04.07.2023, 15:10.

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            #20
            Im Verhältnis Hausverwalter - Vermieter würde das ja nicht zutreffen, da ja auch nicht umlagefähige Betriebskosten bei Nachzahlungen/Erstattungen enthalten sind.
            Und warum nicht ? Ob umlagefähig oder nicht, spielt doch für das Thema Zu- und Abfluss keine Rolle. Maßgeblich ist allein § 11 EStG:

            https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__11.html
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #21
              Abschlagszahlungen an die Verwaltung als Teil des Hausgelds sind im Jahr der Zahlung Werbungskosten, da irrt reckoner. Anders sieht es mit Zahlungen in die Instandhaltungsrücklage und ggfs. andere Rücklagen aus. Die sind nicht steuerbar. Insofern ist das Hausgeld aufzusplitten, inwiefern es Abschläge auf die WEG-Kosten und inwieweit Zahlungen in die Rücklagen sind.

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                #22
                Die sind nicht steuerbar.
                Du meinst, die sind nicht absetzbar. Klar, die Zuführungen zu Rücklagen fließen ja auch nicht ab. Darauf habe ich bereits im Beitrag '#5 hingewiesen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #23
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Darauf habe ich bereits im Beitrag '#5 hingewiesen.
                  Das ist doch klar. Multi hat doch eben darauf hingewiesen, dass sonstige Hausgeldzahlungen i. d. R. im Zeitpunkt der Zahlung an den Verwalter abzugsfähig sind.

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                    #24
                    Danke , ich habe die AW mittlerweile gefunden und das entspricht ziemlich dem was Charlie24 hier geschrieben hat.

                    "Im Zusammenhang mit einer WEG werden grundsätzlich alle Einnahmen (Miete, Nebenkostenachzahlungen des Mieters, Rückzahlungen der Hausverwaltung) in dem Jahr verbucht, in dem die Mittel fließen.


                    Genauso werden alle Ausgaben (zum Beispiel Hausgeld, auch Nachzahlungen) an den Hausverwalter in dem Jahr gebucht, in dem sie gezahlt werden. Grundsteuer bei V & V nicht vergessen, denn die wird nicht an die Hausverwaltung gezahlt.


                    Von diesen Ausgaben sind die in der Abrechnung des Hausverwalters enthaltenden und immer gesondert ausgewiesenen Instandhaltungsrücklagen abzuziehen.


                    Werden in einem Jahr Instandhaltungen durch den Hausverwalter veranlasst, werden die auf den jeweiligen Eigentümer fallenden, in der Jahresabrechnung ausgewiesenen Entnahmen aus der Instandhaltungsrücklage bei seinen Vermietungen gesondert als Instandhaltungskosten erfasst.


                    Bei einer WEG ist es nicht sinnvoll, auf die jährliche Erfassung von Nebenkostenvorauszahlungen und - abrechnungen und bei den Ausgaben zu verzichten, in der Meinung, diese Mieterzahlungen würden sich mit den ensprechenden Ausgaben des Vermieters ausgleichen. Dazu enthalten die Abrechnungen der Hausverwaltung zu viele Posten, die nicht mit den Einnahmen korrespondieren."

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                      #25
                      ... und das entspricht ziemlich dem was Charlie24 hier geschrieben hat.
                      Was heißt ziemlich ? Es ist nur noch etwas ausführlicher
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #26
                        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                        Was heißt ziemlich ? Es ist nur noch etwas ausführlicher
                        Sorry, natürlich trifft es deine Aussage...danke dafür....

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