...und deshalb stelle ich die Frage , denn das was Stefan sagt ist konträr zu deinem Beitrag aus Nr.2
vorliegt. Das könnte auch erst im Oktober oder November der Fall sein. Was mache ich dann, wenn es eine Nachzahlung für das Vorjahr gibt ?
Bei Überschusseinkünften wird nun mal nicht bilanziert und für Nebenkostenabrechnungen zwischen Eigentümer und Hausverwaltung gilt
das Zu- und Abflussprinzip nach § 11 genauso wie bei den Nebenkostenabrechnungen zwischen Eigentümer und Mieter. Nur die im Hausgeld
enthaltenen Zuführungen zur Instandhaltungsrücklage sind nicht abgeflossen.
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