Hallo zusammen,
wir haben dieses Jahr geheiratet und es stellt sich die Frage, ob ein gemeinsamer oder getrennter Freistellungsauftrag (FSA) sinnvoll ist.
Wir haben uns für eine Zusammenveranlagung entschieden, aber es besteht ja die Wahl, ob ein getrennter oder ein gemeinsamer Freistellungsauftrag bei der Bank eingerichtet werden soll.
Es fallen bei verschiedenen Banken und Sparkassen Kapitalerträge an (da es z.B. nun wieder Zinsen auf das Tagesgeld gibt). Wir möchten den FSA der Einfachheit halber nur auf unsere beiden Depots (gleiche Bank) aufteilen, und die Verrechnung der Steuern mit dem nicht vollständig in Anspruch genommenen FSA findet über die Steuererklärung statt.
Es besteht nun ein Verlusttopf „Aktien“ bei Ehegatte A. Bleibt dieser unbefristet gültig, auch wenn nun eine gemeinsamer FSA beantragt wird?
Verstehe ich es richtig, dass die Bank bei einem gemeinsamen FSA nun auch eine ehegattenübergreifende Verlustverrechnung vornimmt, d.h. der Vorteil wäre eine Verrechnung mit dem Gewinntopf „Aktien“ von Ehegatte B auf Seiten der Bank und dies müsste nicht über eine Verlustbescheinigung über die nächste Steuererklärung (und alle Folgejahre) gemacht werden?
Vielen Dank schon mal für die Hilfe!
wir haben dieses Jahr geheiratet und es stellt sich die Frage, ob ein gemeinsamer oder getrennter Freistellungsauftrag (FSA) sinnvoll ist.
Wir haben uns für eine Zusammenveranlagung entschieden, aber es besteht ja die Wahl, ob ein getrennter oder ein gemeinsamer Freistellungsauftrag bei der Bank eingerichtet werden soll.
Es fallen bei verschiedenen Banken und Sparkassen Kapitalerträge an (da es z.B. nun wieder Zinsen auf das Tagesgeld gibt). Wir möchten den FSA der Einfachheit halber nur auf unsere beiden Depots (gleiche Bank) aufteilen, und die Verrechnung der Steuern mit dem nicht vollständig in Anspruch genommenen FSA findet über die Steuererklärung statt.
Es besteht nun ein Verlusttopf „Aktien“ bei Ehegatte A. Bleibt dieser unbefristet gültig, auch wenn nun eine gemeinsamer FSA beantragt wird?
Verstehe ich es richtig, dass die Bank bei einem gemeinsamen FSA nun auch eine ehegattenübergreifende Verlustverrechnung vornimmt, d.h. der Vorteil wäre eine Verrechnung mit dem Gewinntopf „Aktien“ von Ehegatte B auf Seiten der Bank und dies müsste nicht über eine Verlustbescheinigung über die nächste Steuererklärung (und alle Folgejahre) gemacht werden?
Vielen Dank schon mal für die Hilfe!
Kommentar