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    #16
    Danke.

    Diese Funktion kannte ich noch nicht. Benutze Elster online für ESt zum ersten Mal. Mal sehen ob sich das Problem löst. Demnächst mehr.

    Freundliche Grüße

    Sebastian Müller

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      #17
      Leider hilft diese Funktion nicht weiter. Sie trägt das gleiche ein wie ich eingetragen haben. Sie trägt auch eine 0 in Zeile 16 ein. In einem Satz: Alles beim Alten.

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        #18
        Sie trägt auch eine 0 in Zeile 16 ein.
        Hast du die Anlage N vor dem Bescheinigungsabruf aus der Erklärung entfernt ? Wenn ja, dann ist das ein Fehler in deiner Lohnsteuerbescheinigung.

        Die 0 muss jedenfalls gelöscht werden. Die Zeile 19 musst du ebenfalls kontrollieren. Manche AG übertragen die Lohnsteuerbescheinigungen mit

        unzulässigen Nullwerten.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #19
          Langsam gebe ich auf. Ich habe nun die Anlage N komplett entfernt. Den Bescheinigungsabruf gestartet. Eine Auswahl an Bescheinigungen wurde nicht angezeigt. Die Anlage N blieb danach ebenfalls leer. Mein (ehemaliger) Arbeitgeber (seit 2021 bin ich Rentner) ist ein großer Konzern mit eigentlich funktionierender Personalstelle (oder welche Abteilung auch immer für die Gehalts-/Betriebsrentenabrechnung in Frage kommt): also Profis - hoffe ich jedenfalls.

          Vielleicht ergibt sich hier ja noch die Lösung. Ich frage nächste Woche auch direkt beim Finanzamt nach, andernfalls sollen sich die Jungs doch selbst mit den Angaben rumärgern. Letztes Jahr hatte ich noch Formulare ausgefüllt, die gleichen Angaben wie dieses Jahr gemacht, und niemand hatte sich beschwert.

          Die Elster-Software ist eigentlich eine gute Sache aber ohne eingabetechnischen Support (natürlich keine Steuerberatung) ist das wenig bürgerfreundlich.

          Gruß Sebastian
          Zuletzt geändert von Sebastian Müller; 13.07.2023, 20:25.

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            #20
            Den Bescheinigungsabruf gestartet. Eine Auswahl an Bescheinigungen wurde nicht angezeigt.
            Es müssen alle verfügbaren Bescheinigungen angezeigt werden, sonst stimmt etwas nicht. Man kann sie nur nicht einzeln übernehmen.

            Hast du schon mal unter Formulare & Leistungen > Bescheinigungen verwalten > Meine Bescheinigungen nachgesehen, was da ist.

            Dort kann man auch abrufen, allerdings kann dabei nichts in die Erklärung übernommen werden.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #21
              Hallo,

              da hier der Fehler in der Lohnsteuerbescheinigung zu liegen scheint würde ich es ohne Abruf versuchen.

              Und zwar die Anlage N löschen und neu einfügen. Dann erstmal nur die wichtigsten Daten eingeben und immer mal wieder checken, ob der Fehler auftritt oder nicht. Falls nicht, die Erklärung abspeichern und weitere Daten eintragen. Irgendwann kommt dann der Punkt an dem der Fehler auftritt, und dann hast du auch die Lösung - und/oder postest nochmal hier.

              Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                #22
                Lösung des Problems

                Ich war jetzt beim Finanzamt. Ich hatte den Elster-Ausdruck sowie die Fehlermeldungen dabei. Der Beamte hatte das mit seinem PC/Elster nachvollzogen.

                Letztlich hat Charlie 24 recht. Es waren noch ein paar Nullen auf Seite 3. Es reicht nicht aus, nur die Null in Zeile 16 zu entfernen.

                Es müssen wirklich alle Nullen auf dieser Seite entfernt werden!

                Nun habe ich die ESt-Erklärung fehlerfrei ans Finanzamt gesendet.

                Danke an das Forum und speziell an Charlie24. Das Finanzamt sollte dich als als online-Kundendienstleister einstellen. Danke auch an alle anderen.

                Grüße
                Sebastian

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                  #23
                  Das Finanzamt sollte dich als als online-Kundendienstleister einstellen.
                  Dann müssten sie mich ja bezahlen. Hier im Forum ist es für die Finanzverwaltung und damit auch für den Steuerzahler kostenlos.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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