Hallo zusammen, in den Bescheiddaten steht folgender Text:. "Kosten für die Steuerberatung sind als Werbungskosten absetzbar, wenn si e zur Ermittlung der Einkünfte anfallen, also beruflich veranlasst sind. 119 € wurden als Steuerberatungskosten (Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit) bei der Ehefrau in Ansatz gebracht. Die restlichen erklärten Steuerberatungskosten (200 €), sind Kosten der privaten Lebensführung und können nicht berücksichtigt werden."
Bei den 200 € handelt es sich um die Kosten für die Anfertigung der Grundsteuererklärung. Sollte man Widerspruch einlegen?
Bei den 200 € handelt es sich um die Kosten für die Anfertigung der Grundsteuererklärung. Sollte man Widerspruch einlegen?
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