Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Steuerberatungskosten nicht anerkannt.

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Steuerberatungskosten nicht anerkannt.

    Hallo zusammen, in den Bescheiddaten steht folgender Text:. "Kosten für die Steuerberatung sind als Werbungskosten absetzbar, wenn si e zur Ermittlung der Einkünfte anfallen, also beruflich veranlasst sind. 119 € wurden als Steuerberatungskosten (Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit) bei der Ehefrau in Ansatz gebracht. Die restlichen erklärten Steuerberatungskosten (200 €), sind Kosten der privaten Lebensführung und können nicht berücksichtigt werden."

    Bei den 200 € handelt es sich um die Kosten für die Anfertigung der Grundsteuererklärung. Sollte man Widerspruch einlegen?

    #2
    Meiner Meinung nach kann man Kosten für die Anfertigung der Grundsteuererklärung nur als Werbungskosten bei vermieteten Objekten anführen (in der Anlage V).

    Bei selbstgenutzten Immobilien ist die Grundsteuererklärung dagegen "Privatvergnügen".

    Kommentar


      #3
      Bei den 200 € handelt es sich um die Kosten für die Anfertigung der Grundsteuererklärung. Sollte man Widerspruch einlegen?
      Keine Ahnung ! Höchstwahrscheinlich ist ein Einspruch nicht erfolgversprechend. Mit Einkünften besteht kein Zusammenhang und

      die Kosten für Steuerberatung im Allgemeinen sind schon seit vielen Jahren nicht mehr steuerlich absetzbar. Bei Vermietung wäre es

      eventuell anders, selbst da ist es sehr fraglich
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        selbst da ist es sehr fraglich
        Warum sind Steuerberatungskosten in Verbindung mit Einkünften fraglich?

        Kommentar


          #5
          Die Abgabe einer Grundsteuererklärung dient doch nicht der Einkünfteerzielung. Die führt zu einer Bewertung für Zwecke der Grundsteuer,

          sonst nichts.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            Aber die Grundsteuer selbst gehört ja auch zu den Werbungskosten. Wenn ich mich also zur Ermittlung der Grundsteuerdaten eines Steuerberaters bediene(n muss), sehe ich keinen Grund, warum das keine Werbungskosten sein sollten.

            (Wir reden natürlich nach wie vor nur über vermietete Objekte.)

            Vielleicht gibt's ja in den nächsten Jahren ein paar einschlägige Urteile dazu...

            Kommentar

            Lädt...
            X