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Grundsteuer für Zweifamilienhaus (2 Besitzer, 1 Grundstück)

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    Grundsteuer für Zweifamilienhaus (2 Besitzer, 1 Grundstück)

    Hallo, ich bräuchte Eure Hilfe bei der Grundsteuererklärung.

    meine Schwester und ich haben gemeinsam ein Grundstück 394 m² mit einem 2-Familienhaus.
    Die kleinere Wohnung gehört mir (Miteigentumsanteil 2/5), die größere Wohnung meiner Schwester (Miteigentumsanteil 3/5).

    Muss jeder von uns die Grundsteuererklärung machen und einreichen? Dann müsste jeder bei "Art des Grundstückes" -> "Wohnungseigentum" wählen?
    Oder können wir die gemeinsam machen?

    Wenn wir die getrennt machen, müsste ich dann bei Hauptvordruck GW1 die gesamten 394 m² mit Bodenrichtwert eintragen und
    im Feld 11 "Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler, Nenner: 2/5

    Schonmal dank für Eure Hilfe ^^












    #2
    Muss jeder von uns die Grundsteuererklärung machen und einreichen? Dann müsste jeder bei "Art des Grundstückes" -> "Wohnungseigentum" wählen?
    Nur falls es tatsächlich Wohnungseigentum ist ! Dann hätte allerdings jeder von euch ein eigenes Aktenzeichen zugeteilt bekommen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Schwester und ich haben jeweils ein Schreiben vom Finanzamt mit anderen Aktenzeichen erhalten.

      Dann vermutlich dann getrennte Grundsteuererklärung.

      Dann würde ich im Teil GW2 nur 2//5 der Gesamtgrundstücksgröße (394 m) sowie den Bodenrichtwert eintragen.

      @Charlie24: Vielen Dank!

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        #4
        Schwester und ich haben jeweils ein Schreiben vom Finanzamt mit anderen Aktenzeichen erhalten.
        Dann passt Wohnungseigentum. Jeder erklärt nur seine wirtschaftliche Einheit, du also deine 2/5 am Flurstück und natürlich deine Wohnung.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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