Hallo, ich habe gelesen, dass die Bewerbungen auf der Unternehmenswebsite oder per E-Mail mit einem Pauschalbetrag von 2,5 Euro pro Bewerbung steuerlich absetzbar sind. Gilt das für alle Arten von Anwendungen? Oder nur Initiativbewerbungen? Auf der Plattform Wiso Steuer heißt es nur Initiativbewerbungen.
							
						
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 Bei dir im Bild steht doch geschrieben: "Aber auch fuer dieser Art von Bewerbung ...". Was ist daran nicht zu verstehen? Das gilt also fuer jede Art von Bewerbung. Klaro?Zuletzt geändert von HundKatzeMaus; 17.07.2023, 12:51.Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!
 
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 Da steht ja „Initiativbewerbung“. Heißt das, wenn ich mich auf eine Stellenausschreibung auf Xing bewerbe, kann ich dafür 2,5 Euro Kosten einkalkulieren, obwohl es mich eigentlich nichts gekostet hat?Zitat von HundKatzeMaus Beitrag anzeigenBei dir im Bild steht doch geschrieben: "Aber auch fuer dieser Art von Bewerbung ...". Was ist daran nicht zu verstehen? Das gilt also fuer jede Art von Bewerbung. Klaro?
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 Das ist eine Frage des Steuerrechts. Insbesondere fußen die 2,50 auf einer fast zwei Jahrzehnte alten Entscheidung eines einzelnen FG. Wie bereits anderweitig gesagt, können nur tatsächliche Kosten abgesetzt werden. Das FG nahm dem Kläger ab, dass er je Onlinebewerbung fein säuberlich 9 Seiten Papier ausdrückte, nämlich Stellenanzeige, Eingangsbestätigung, ggfs Einladung zum Gespräch, Absage etc und dann noch für einen Euro herum telefonierte. Dieser damals aufgestellten Rechnung kann ein FA folgen, aber ich würde mich zur Behauptung hinreißen lassen, dass diese Aufstellung mindestens heutzutage bei näherem Hinsehen lebensfremd ist.Zitat von talalmahmood Beitrag anzeigenDa steht ja „Initiativbewerbung“. Heißt das, wenn ich mich auf eine Stellenausschreibung auf Xing bewerbe, kann ich dafür 2,5 Euro Kosten einkalkulieren, obwohl es mich eigentlich nichts gekostet hat?
 
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