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Fehlermeldung bei außergewöhnlichen Belastungen

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    Fehlermeldung bei außergewöhnlichen Belastungen

    Hi, ich bekomme dauernd die Fehlermeldung
    "Die Summe der in den außergewöhnlichen Belastungen enthaltenen Aufwendungen für Pflegeleistungen und
    Dienstleistungen, die denen einer Haushaltshilfe vergleichbar sind (jeweils Aufwendungen um Erstattungen vermindert),
    übersteigt die Summe der Pflegekosten abzüglich der erhaltenen / zu erwartenden Versicherungsleistungen,
    Beihilfen, Unterstützungen; Wert des Nachlasses (und so weiter)."

    Dabei sind das Verhinderungskosten für die Pflegende Person. Wie trag ich das denn richtig ein?
    Was zum Teufel erwartet er als Summe der Pflegekosten und vor allen Dingen wo?
    Ich werd noch wahnsinnig.
    Zuletzt geändert von spicker; 21.07.2023, 19:03.

    #2
    Dabei sind das Verhinderungskosten für die Pflegende Person.
    Du meinst die Kosten einer Verhinderungspflege ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ja genau. Bundesland ist Brandenburg.

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        #4
        Bundesland ist Brandenburg.
        Darauf kommt es nur bei der Grundsteuererklärung an, nicht bei der Einkommensteuererklärung.

        Ich würde die Kosten der Verhinderungspflege ganz normal bei den anderen außergewöhnlichen Belastungen erfassen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Ja möchte ich ja aber das geht eben nicht weil diese Fehlermeldung siehe oben dauernd kommt. Und das verstehe ich nicht.

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            #6
            Ja möchte ich ja aber das geht eben nicht weil diese Fehlermeldung siehe oben dauernd kommt.
            Du versuchst, die Kosten in Zeile 36 oder 37 einzutragen, die gehören aber zunächst in Zeile 32 erfasst.

            Nur der Anteil, der davon auf haushaltsnahe Dienstleistungen entfällt, darf in Zeile 37 angegeben werden.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Nein es steht in Zeile 32 bei Pflegekosten (zum Beispiel häusliche Pflege und Heimunterbringung) und er meckert trotzdem...

              "Die Summe der in den außergewöhnlichen Belastungen enthaltenen Aufwendungen für Pflegeleistungen und
              Dienstleistungen, die denen einer Haushaltshilfe vergleichbar sind (jeweils Aufwendungen um Erstattungen vermindert),
              übersteigt die Summe der Pflegekosten abzüglich der erhaltenen / zu erwartenden Versicherungsleistungen,
              Beihilfen, Unterstützungen; Wert des Nachlasses (und so weiter).

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                #8
                enthaltenen Aufwendungen für Pflegeleistungen und Dienstleistungen, die denen einer Haushaltshilfe vergleichbar sind ...
                übersteigt die Summe der Pflegekosten abzüglich der erhaltenen / zu erwartenden Versicherungsleistungen,
                Die Fehlermeldung ist doch eindeutig ! Es muss einen Eintrag in Zeile 37 (oder 36) geben, der höher ist als der Eigenaufwand in Zeile 32.

                Wenn die Verhinderungspflege 2.000,00 € kosten würde und die Pflegekasse 1.500,00 € erstatten würde, dann würde ein Eigenanteil

                von 500,00 € verbleiben. Mehr dürfte dann auch nicht als haushaltsnahe Dienstleistung angegeben werden.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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