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Handwerkerleistung aus der Nebenkostenabrechnung als Mieter korrekt eintragen

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    #16
    Zitat von MELTEM70 Beitrag anzeigen
    .....
    Wo trage ich die restlichen Punkte ein?...
    Hallo MELTEM70,
    die restliche Punkte trägst du nirgends ein.

    Tschüß

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      #17
      alles klar vielen Dank "Charlie24" :-)

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        #18
        Falls es bei den Außenanlagen um Kosten für Gartenpflege und Winterdienst geht, würden die unter Haushaltsnahe Dienstleistungen fallen.

        Das habe ich vorhin übersehen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #19
          Guten Abend,

          kann mir jemand sagen wo ich die Handykosten und Internetkosten in der Einkommensteuererklärung eintragen kann?

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            #20
            Vielen Dank im voraus :-)

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              #21
              ist dies bei Anlage N
              - Aufwendungen für Arbeitsmittel oder unter
              - weitere Werbungskosten
              einzutragen

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                #22
                ... kann mir jemand sagen wo ich die Handykosten und Internetkosten in der Einkommensteuererklärung eintragen kann?
                Soweit beruflich veranlasst, sind das Werbungskosten, die bei Arbeitnehmern in der Anlage N zu erklären sind.

                Ich würde den Anteil bei weitere Werbungskosten erfassen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #23
                  super vielen Dank :-)

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                    #24
                    Soweit beruflich veranlasst, sind das Werbungskosten, die bei Arbeitnehmern in der Anlage N zu erklären sind.
                    Wenn die Nutzung realistischer Weise beruflich und privat veranlasst ist, müssten die Kosten aufgeteilt werden. Für Lehrer gab oder gibt es z.B. eine alte Regelung, dass Telefonkosten mit einem beruflichen Anteil von 20% angesetzt werden können, maximal € 20 je Monat.
                    In meinem Umfeld wurde das so praktiziert und vom Finanzamt auch stets anerkannt.
                    SCJ timote
                    Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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