Hallo,
ich habe eine Frage zur Anlage V, im besonderen zu Punkt 14 (Grundsteuer, Straßenreinigung etc.).
Das Haus wird zum größten Teil fremdvermietet und ein kleiner Teil wird privat eigengenutzt. Monatlich erhält der Vermieter einen Einheitsbetrag für Wasser/Entwässerung, Heizung, etc. vom Mieter. Wie trage ich die Kosten in Punkt 14 ein? Nehme ich den Betrag, der laut Mietvertrag festgesetzt ist oder trage ich diese Kosten laut aktueller Abrechnung ein? Und wenn nach aktueller Abrechnung, in welcher Splittung? Durch 2? Was für Kosten muss ich dann als Werbungskosten und wo eintragen?
LG
ich habe eine Frage zur Anlage V, im besonderen zu Punkt 14 (Grundsteuer, Straßenreinigung etc.).
Das Haus wird zum größten Teil fremdvermietet und ein kleiner Teil wird privat eigengenutzt. Monatlich erhält der Vermieter einen Einheitsbetrag für Wasser/Entwässerung, Heizung, etc. vom Mieter. Wie trage ich die Kosten in Punkt 14 ein? Nehme ich den Betrag, der laut Mietvertrag festgesetzt ist oder trage ich diese Kosten laut aktueller Abrechnung ein? Und wenn nach aktueller Abrechnung, in welcher Splittung? Durch 2? Was für Kosten muss ich dann als Werbungskosten und wo eintragen?
LG
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