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Anlage V 14 Ausgaben erfassen

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    Anlage V 14 Ausgaben erfassen

    Hallo,

    ich habe eine Frage zur Anlage V, im besonderen zu Punkt 14 (Grundsteuer, Straßenreinigung etc.).
    Das Haus wird zum größten Teil fremdvermietet und ein kleiner Teil wird privat eigengenutzt. Monatlich erhält der Vermieter einen Einheitsbetrag für Wasser/Entwässerung, Heizung, etc. vom Mieter. Wie trage ich die Kosten in Punkt 14 ein? Nehme ich den Betrag, der laut Mietvertrag festgesetzt ist oder trage ich diese Kosten laut aktueller Abrechnung ein? Und wenn nach aktueller Abrechnung, in welcher Splittung? Durch 2? Was für Kosten muss ich dann als Werbungskosten und wo eintragen?
    LG

    #2
    Soweit Wohnungen selbst genutzt werden sind dafür keine Einnahmen aber auch keine Ausgaben anzusetzen. Daher muss bei Ausgaben, die das gesamte Haus betreffen (Abschreibung, Zinsen, Reparaturen, Nebenkosten), der auf die selbst genutzten Räume entfallende Teil elimeniert werden. Das Formular nennt das "Ausgaben die nicht mit Vermietungseinkünften zusammenhängen". Die Aufteilung erfolgt proportional nach Wohnfläche. Wenn das gesamte Haus zum Beispiel 300 qm Wohnfläche hat von denen 60 qm selbst genutzt werden, dann stehen 20% der Ausgaben nicht mit Vermietungseinkünften in Zusammenhang, angesetzt werden können bei den einzelnen Ausgabenpositionen immer nur 80%.

    Das gilt für alle Ausgaben, die das gesamte Objekt betreffen, also insbesondere die von Dir angesprochenen Nebenkosten. Nur Ausgaben die speziell eine der vermieteten Wohnungen betreffen werden nicht gekürzt weil sie direkt zurechenbar sind.

    Bei allen Einnahmen und Ausgaben gilt grundsätzlich das Abfluss- und Zuflussprinzip, d. h. als Einnahme ist alles zu erfassen, was in dem betreffenden Jahr auf Deinem Konto eingegangen ist und als Ausgabe das, was in dem betreffenden Jahr gezahlt wurde. Das gilt auch für die Nebenkosten. Also sowohl bei den Einnahmen als auch bei den Ausgaben die in dem betreffenden Jahr geflossenen Abschlagszahlungen und die in dem betreffenden Jahr geflosseme Schlusszahlung bzw. Erstattung.

    Für Deine selbst genutzte Wohnung kannst Du allenfalls die anteiligen Lohnkosten für Schornsteinfeger und Reparaturen als Handwerkerleistungen ansetzen.
    Zuletzt geändert von Telepeter; 24.07.2023, 23:47.

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      #3
      Hallo,

      Wie trage ich die Kosten in Punkt 14 ein? Nehme ich den Betrag, der laut Mietvertrag festgesetzt ist oder trage ich diese Kosten laut aktueller Abrechnung ein?
      Weder noch. Du trägst einfach das ein was du bezahlt hast.

      Und wenn nach aktueller Abrechnung, in welcher Splittung? Durch 2?
      Wie kommst du auf 2? Ist der nicht vermietete Teil doch nicht so klein?

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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