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Umsatzsteuerjahreserklärung 2021 mein große Fehler.

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    Umsatzsteuerjahreserklärung 2021 mein große Fehler.

    Hallo,

    In Jahr 2021 meine Rechnungen hatten kein Umsatzsteuerausweis aufgrund Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UstG.
    Dann im April 2022 habe ich Nachricht von Finanzamt, dass ab Mai 2022 soll ich schon Rechnungen mit Umsatzsteuer ausstellen.

    Jetzt soll ich Umsatzsteuerjahreserklärung 2021 abgeben, weil meine Werte Höhe als 22000 Euro sind, ich kann ich digital die Umsatzsteuer 2021 übermitteln.
    Deshalb habe ich die Umsatzsteuer nach amtlichen vorgeschriebenen Vordrucken in Papierform gesendet.

    Leider Finanzamt wollte nicht die Papierform akzeptieren.
    Umsatzsteuerjahreserklärung 2020
    Umsatz im Kalenderjahr 2019 (Berechnung nach § 19 Absatz 1 und 3 UStG) 9.950 Euro
    Umsatz im Kalenderjahr 2020 (Berechnung nach § 19 Absatz 1 und 3 UStG) 26.857 Euro
    Dann
    Umsatzsteuerjahreserklärung 2021
    Umsatz im Kalenderjahr 2020 (Berechnung nach § 19 Absatz 1 und 3 UStG) 26.857 Euro
    Umsatz im Kalenderjahr 2021 (Berechnung nach § 19 Absatz 1 und 3 UStG) 43.460 Euro

    Was kann ich jetzt machen?
    Im Jahr 2021 ich habe keine Umsatzsteuer bezahlt und meine Rechnungen haben keine MwSt
    Alle Rechnungen hatten kein Umsatzsteuerausweis aufgrund Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UstG.

    VG Anna




    #2
    Dann warst du ja 20 schon drüber. Deine 21er Rechnungen wirst du berichtigen müssen und die USt 21 zahlen.

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      #3
      Dann warst du ja 20 schon drüber.
      Wenn die Gründung erst 2019 erfolgt ist, m. E. nicht.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Du musst leider immer selber darauf achten, ob du die Umsatzgrenzen überschritten hast oder nicht. Ab 2021 erzielst du definitiv umsatzsteuerpflichtige Umsätze und musst die Umsatzsteuer aus deinen Umsätzen rausrechnen (nicht dazurechnen!).

        Kommentar


          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Wenn die Gründung erst 2019 erfolgt ist, m. E. nicht.
          das stimmt, ergibt sich aber nicht klar aus dem Sachverhalt. Außerdem wäre ein nur ein paar Monate laufender Umsatz 2019 auf das ganze Jahr hochzurechnen.
          Zuletzt geändert von Kloebi; 25.07.2023, 13:06.

          Kommentar


            #6
            Ab 2021 erzielst du definitiv umsatzsteuerpflichtige Umsätze und musst die Umsatzsteuer aus deinen Umsätzen rausrechnen (nicht dazurechnen!).
            Bei Geschäftskunden, die zum Vorsteuerabzug berechtigt, könnte sie versuchen, denen berichtigte Rechnungen zuzüglich Umsatzsteuer zu schicken.

            Bei Privatkunden muss sie die Steuer herausrechnen und bleibt darauf sitzen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Hallo,
              vielen Dank für die Antworten.
              Ich habe Gewebe am 01.09.2018 gemeldet und ich verkaufe online. Jede Jahr habe ich EÜR abgegeben aber keine Umsatzsteuer. Mein Fehler.
              Im April 2022 habe ich Schreiben von Finanzamt erhalten , dass ab Mai 2022 soll ich schon Rechnungen mit Umsatzsteuer ausstellen.
              Dann alle Rechnungen waren schon mit
              MwSt
              Angehängte Dateien

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                #8
                Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
                Dann warst du ja 20 schon drüber. Deine 21er Rechnungen wirst du berichtigen müssen und die USt 21 zahlen.
                Laut Aufforderungsschreiben vom FA ist aber erst ab 2022 Umsatzsteuererklärung abzugeben.

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                  #9
                  Das ist dann der Unterschied zwischen Theorie und Praxis.

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                    #10
                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Wenn die Gründung erst 2019 erfolgt ist, m. E. nicht.
                    Warum denn nicht? 2020 war über der Kleinunternehmergrenze. Also ist ab 2021 zwingend Umsatzsteuer auszuweisen.

                    Kommentar


                      #11
                      Warum denn nicht? 2020 war über der Kleinunternehmergrenze.
                      ... wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 22 000 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50 000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.

                      Ab 2021 ist natürlich Umsatzsteuer auszuweisen.


                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Ach so, so meinst Du das.

                        Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
                        Dann warst du ja 20 schon drüber.
                        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                        Wenn die Gründung erst 2019 erfolgt ist, m. E. nicht.
                        2020 war er natürlich über der Grenze, egal wann in 2019 die Gründung erfolgt wäre. Somit muss er ab 2021 Umsatzsteuer ausweisen.

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                          #13
                          Dann soll ich alle Rechnungen aus 2021 korrigieren, alle müssen MwSt aufweisen ?
                          Dann korrigierte EÜR für 2021 muss ich auch abgeben ?

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                            #14
                            Rechnungen an Privatpersonen musst Du nicht zwangsläufig berichtigen. Es ist dann zu unterstellen, dass der Nettoumsatz 100/119 der Rechnungssumme beträgt.

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                              #15
                              Du kannst dich natürlich dumm stellen und zunächst nur das machen, was das FA fordert. Ob das lange gut geht, ist aber die Frage.

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