Hallo,
In Jahr 2021 meine Rechnungen hatten kein Umsatzsteuerausweis aufgrund Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UstG.
Dann im April 2022 habe ich Nachricht von Finanzamt, dass ab Mai 2022 soll ich schon Rechnungen mit Umsatzsteuer ausstellen.
Jetzt soll ich Umsatzsteuerjahreserklärung 2021 abgeben, weil meine Werte Höhe als 22000 Euro sind, ich kann ich digital die Umsatzsteuer 2021 übermitteln.
Deshalb habe ich die Umsatzsteuer nach amtlichen vorgeschriebenen Vordrucken in Papierform gesendet.
Leider Finanzamt wollte nicht die Papierform akzeptieren.
Umsatzsteuerjahreserklärung 2020
Umsatz im Kalenderjahr 2019 (Berechnung nach § 19 Absatz 1 und 3 UStG) 9.950 Euro
Umsatz im Kalenderjahr 2020 (Berechnung nach § 19 Absatz 1 und 3 UStG) 26.857 Euro
Dann
Umsatzsteuerjahreserklärung 2021
Umsatz im Kalenderjahr 2020 (Berechnung nach § 19 Absatz 1 und 3 UStG) 26.857 Euro
Umsatz im Kalenderjahr 2021 (Berechnung nach § 19 Absatz 1 und 3 UStG) 43.460 Euro
Was kann ich jetzt machen?
Im Jahr 2021 ich habe keine Umsatzsteuer bezahlt und meine Rechnungen haben keine MwSt
Alle Rechnungen hatten kein Umsatzsteuerausweis aufgrund Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UstG.
VG Anna
In Jahr 2021 meine Rechnungen hatten kein Umsatzsteuerausweis aufgrund Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UstG.
Dann im April 2022 habe ich Nachricht von Finanzamt, dass ab Mai 2022 soll ich schon Rechnungen mit Umsatzsteuer ausstellen.
Jetzt soll ich Umsatzsteuerjahreserklärung 2021 abgeben, weil meine Werte Höhe als 22000 Euro sind, ich kann ich digital die Umsatzsteuer 2021 übermitteln.
Deshalb habe ich die Umsatzsteuer nach amtlichen vorgeschriebenen Vordrucken in Papierform gesendet.
Leider Finanzamt wollte nicht die Papierform akzeptieren.
Umsatzsteuerjahreserklärung 2020
Umsatz im Kalenderjahr 2019 (Berechnung nach § 19 Absatz 1 und 3 UStG) 9.950 Euro
Umsatz im Kalenderjahr 2020 (Berechnung nach § 19 Absatz 1 und 3 UStG) 26.857 Euro
Dann
Umsatzsteuerjahreserklärung 2021
Umsatz im Kalenderjahr 2020 (Berechnung nach § 19 Absatz 1 und 3 UStG) 26.857 Euro
Umsatz im Kalenderjahr 2021 (Berechnung nach § 19 Absatz 1 und 3 UStG) 43.460 Euro
Was kann ich jetzt machen?
Im Jahr 2021 ich habe keine Umsatzsteuer bezahlt und meine Rechnungen haben keine MwSt
Alle Rechnungen hatten kein Umsatzsteuerausweis aufgrund Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UstG.
VG Anna
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