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Umsatzsteuerjahreserklärung 2021 mein große Fehler.

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    #16
    Hallo,

    erst ab Mai 2022 könnte unklug sein. Wie will man denn dieses gemischte Jahr erklären?
    Ich würde überlegen, direkt ab Januar 2022 umzustellen, und dann darauf hoffen, dass 2021 bereits erledigt ist.

    Stefan
    Zuletzt geändert von reckoner; 28.07.2023, 09:27.
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #17
      Hallo,
      vielen Dank für alle Antworten.
      Im Jahr 2021 meine alle Rechnungen hatten kein Umsatzsteuerausweis aufgrund Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UstG.
      Dann jetzt soll ich Umsatzsteuererklärung als Kleinunternehmer abgeben aber natürlich geht dass nicht, weil Umsatz im 2020 ist Hocher als 22000 Euro

      Und hier ist mein Problem.
      Umsatzsteuerjahreserklärung 2021
      Umsatz im Kalenderjahr 2020 (Berechnung nach § 19 Absatz 1 und 3 UStG) 26.857 Euro
      Umsatz im Kalenderjahr 2021 (Berechnung nach § 19 Absatz 1 und 3 UStG) 43.460 Euro

      Dazu Finanzamt hat mir geteilt dass ich ab Mai 2022 Rechnungen mit Umsatzsteuer ausstellen soll.
      Nicht seit 2021 NUR seit Mai 2022.

      Ich denke, dass es nicht möglich machen ist. Und brauche ich schnell einen Steuerberater finden. Ich bin wirklich dumm, alles ist für mich schon zu kompliziert


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        #18
        Das Schreiben des Finanzamtes ist nur eine Info für dich. Gesetzlich gesehen hättest du auf allein deinen Rechnungen seit Januar 2021 Umsatzsteuer ausweisen müssen. Der Hinweis des FAs, dass ab Mai Umsatzsteuer ausgewiesen werden muss, ist unsinnig, weil es für das ganze Jahr gilt. Also musst du wohl oder übel auch für 2021 Umsatzsteuer abführen (bzw. die Rechnungen bei Bedarf korrigieren).

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          #19
          Hallo,
          vielen Dank. Dann werde ich korrigieren.
          LG Anna

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            #20
            Hallo,

            Der Hinweis des FAs, dass ab Mai Umsatzsteuer ausgewiesen werden muss, ist unsinnig, weil es für das ganze Jahr gilt. Also musst du wohl oder übel auch für 2021 Umsatzsteuer abführen (bzw. die Rechnungen bei Bedarf korrigieren).
            Warum schon ab 2021? Offenbar möchte das Finanzamt doch erst 2022 (wohlgemerkt, obwohl die Zahlen bekannt sind).

            Leider wissen wir ja nicht um was für Umsätze es sich handelt. Wenn es alles nur gewerbliche Kunden sind, und auch keine Kleinbetragsrechnungen, dann dürfte eine Änderung relativ einfach sein. Andernfalls bleibt Anna aber vielleicht auf der Umsatzsteuer sitzen (und bei 43000 Umsatz sind das ca. 7000 Euro).

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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              #21
              Hallo,
              ich gehe mal davon aus, dass die EÜR 2021 im März, April beim Finanzamt eingegangen ist und daraufhin die Überschreitung der Kleinunternehmerregelung aufgefallen ist.
              Eher hat das Finanzamt keine Kenntnis davon gehabt.
              Was denn zuständigen Bearbeiter geritten hat nur die Umstellung ab 01.05.2022 einzufordern, weiß nur er allein.

              Tschüß

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