Wir sind im letzten Jahr in ein anderes Bundesland gezogen und haben daher unsere Immobilie verkauft. Diese hatten wir 2015 erworben und seitdem ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken selbst genutzt. Nach meiner Information ist der Gewinn hieraus steuerfrei.
Trotzdem möchte ich den Verkauf in der Einkommenssteuererklärung in "Anlage SO 9- Private Veräußerungsgeschäfte - Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte (z. B. Erbbaurecht)"
eintragen. Obwohl ich den Haken "Nutzung des Grundstücks bis zur Veräußerung zu eigenen Wohnzwecken" gesetzt habe, wird der Veräußerungsgewinn in der Berechnung meiner Steuer herangezogen. Liegt hier ein Fehler im Tool vor oder muss ich den Verkauf gar nicht angeben bzw. anders erfassen? Ich möchte vermeiden, dass das Finanzamt der vom Tool berechneten Steuernachzahlung folgt und mir einen entsprechenden Bescheid ausstellt. Sicher könnte ich dann Einspruch einlegen aber das zieht sich dann alles in die Länge und ist mir zu ungewiss.
Vielen Dank.
Trotzdem möchte ich den Verkauf in der Einkommenssteuererklärung in "Anlage SO 9- Private Veräußerungsgeschäfte - Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte (z. B. Erbbaurecht)"
eintragen. Obwohl ich den Haken "Nutzung des Grundstücks bis zur Veräußerung zu eigenen Wohnzwecken" gesetzt habe, wird der Veräußerungsgewinn in der Berechnung meiner Steuer herangezogen. Liegt hier ein Fehler im Tool vor oder muss ich den Verkauf gar nicht angeben bzw. anders erfassen? Ich möchte vermeiden, dass das Finanzamt der vom Tool berechneten Steuernachzahlung folgt und mir einen entsprechenden Bescheid ausstellt. Sicher könnte ich dann Einspruch einlegen aber das zieht sich dann alles in die Länge und ist mir zu ungewiss.
Vielen Dank.
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