Erhebliche Steuerlast durch Veräußerung zu wohnzwecken genutzter Immobilie

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  • Hilfsprofi
    antwortet
    Schwerer Irrtum, das betrifft alle Immobilien.

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  • dn123
    antwortet
    Danke schonmal für die schnellen Antworten.
    Sobald ich die Zahlen für Kaufpreis und Verkaufspreis rausnehme, bekomme ich eine Fehlermeldung und werde aufgefordert die Felder zu verfüllen.
    Das mit den 10 Jahren bezieht sich auf vermietete Immobilien, das trifft aber nicht zu.

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  • Hilfsprofi
    antwortet
    Schön wär's, aber erst nach zehn Jahren.

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  • Kloebi
    antwortet
    immer selbstgenutzt ist auch steuerfrei

    Alternativ könnte man nur den Haken setzen und die Zahlen weglassen.

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  • Hilfsprofi
    antwortet
    Das ist erst nach zehn Jahren steuerfrei, hier sind es ja max. acht.

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  • Kloebi
    antwortet
    ich würde keinen Veräußerungsgewinn eintragen, wenn er nicht steuerpflichtig ist.

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  • Erhebliche Steuerlast durch Veräußerung zu wohnzwecken genutzter Immobilie

    Wir sind im letzten Jahr in ein anderes Bundesland gezogen und haben daher unsere Immobilie verkauft. Diese hatten wir 2015 erworben und seitdem ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken selbst genutzt. Nach meiner Information ist der Gewinn hieraus steuerfrei.
    Trotzdem möchte ich den Verkauf in der Einkommenssteuererklärung in "Anlage SO 9- Private Veräußerungsgeschäfte - Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte (z. B. Erbbaurecht)"
    eintragen. Obwohl ich den Haken "Nutzung des Grundstücks bis zur Veräußerung zu eigenen Wohnzwecken" gesetzt habe, wird der Veräußerungsgewinn in der Berechnung meiner Steuer herangezogen. Liegt hier ein Fehler im Tool vor oder muss ich den Verkauf gar nicht angeben bzw. anders erfassen? Ich möchte vermeiden, dass das Finanzamt der vom Tool berechneten Steuernachzahlung folgt und mir einen entsprechenden Bescheid ausstellt. Sicher könnte ich dann Einspruch einlegen aber das zieht sich dann alles in die Länge und ist mir zu ungewiss.
    Vielen Dank.
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