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Zumal ich habe 23 Euro auf einem ausländischen Broker gemacht. Muss ich dass dann eintragen? Ich weiß halt einfach nicht was von mir verlangt wird die mit ihrem priveligierten deutsch dass kein Mensch versteht
Wenn Erträge angegeben wurden, die der inländischen Besteuerung unterlagen, müssen auch von der Bank abgeführte Kapitalertragsteuer, Soli und ggfs. Kirchensteuer dazu angegeben werden.
Erträge bei einem ausländischen Broker, die nicht der inländischen Besteuerung unterlagen, gehören natürlich nicht dazu.
Übigens stammt dein Screenshot aus der Anlage KAP und nicht KAP-INV, wie der Titel deines Threads nahe legt.
Multi ich habe ja beim sparerpausch eingegeben, dass ich schon 246 des sparerpausch verwendet habe. Aber wenn ich dass mache, dann kommt immer die Fehler Meldung
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Multi ich habe ja beim sparerpausch eingegeben, dass ich schon 246 des sparerpausch verwendet habe.
In welcher Zeile denn? 16 oder 17?
Wenn in 16, musst du die inländischen Erträge natürlich auch erklären. Wenn in 17, dann ist es mutmaßlich erforderlich, in Zeile 7 sowie bei der abgeführten Steuer und Soli jeweils 0 einzutragen. Aber eigentlich muss man dafür nur die Fehlermeldungen lesen.
Und was willst du immer noch mit Kap-Inv? Sämtliche deine Screenshots sind aus Kap.
... dann ist es mutmaßlich erforderlich, in Zeile 7 sowie bei der abgeführten Steuer und Soli jeweils 0 einzutragen.
Nein, das bleibt alles leer. Die Einträge in den Zeilen 17 und 19 der Anlage KAP sind nach meiner Erfahrung ausreichend.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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