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Wechsel in Steuerklasse 4 mit Faktor: Angabe Jahresbruttolohn bei Elternzeit

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    Wechsel in Steuerklasse 4 mit Faktor: Angabe Jahresbruttolohn bei Elternzeit

    Hallo zusammen,

    meine Frau und ich möchten gerne in Steuerklasse 4 mit Faktor wechseln. Sie ist aktuell noch in Elternzeit und fängt ab 1.12. in Teilzeit an. Sie bekommt Elterngeld bis September. Ich habe dieses Jahr zwei Monate Elterngeld bekommen.

    Welche Summen tragen wir beim voraussichtlichen Jahresbruttoarbeitslohn ein?
    • Bei meiner Frau: monatl. Bruttolohn * 12 oder Bruttolohn * 1 (weil sie nur im Dezember dieses Jahr arbeitet)?
    • Bei mir: monatl. Bruttolohn * 12 oder Bruttolohn * 10 (wegen den zwei Monaten Elternzeit)?
    Muss das bezogene Elterngeld in den voraussichtlichen Jahresbruttoarbeitslohn miteinbezogen werden?
    Ist für den Antrag, da er zwei Jahre gültig ist, die Arbeitssituation in 2024 relevant? Meine Frau ist ab Mitte Januar im Mutterschutz und danach wieder in Elternzeit mit Elterngeldbezug.

    Vielen Dank vorab!

    #2
    Nach meiner Erinnerung ist die Angabe das Jahresarbeitslohns eher egal. Da ging es eher um Pflichtveranlagung oder nicht. Das Elterngeld gehört auf keinen Fall zum Bruttolohn. Bei IV/Faktor ist m.E. eher der Monatslohn wichtig.

    Kommentar


      #3
      Bei IV/Faktor ist m.E. eher der Monatslohn wichtig.
      Abgefragt wird allerdings der voraussichtliche Jahresbruttolohn aus dem ersten Dienstverhältnis.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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