Unsere Ausgangssituation: 2 Wohnsitze , einer in D, einer in Spanien. Einkünfte ausschließlich aus D, gemeinsame Veranlagung. Meine Frau ist Rentnerin, dazu ein paar Zinsen und wenige Dividenden. Ich selbst Beamtenpension, dazu ebenfalls Zinsen und Dividenden. Bisher steuerlich ansässig in D.Jetzt soll dies gewechselt werden nach Spanien. Die Fragen beziehen sich auf die neue Situation einer steuerlichen Ansässigkeit in Spanien bei zugleich weiter bestehendem Wohnsitz in Deutschland:
1. Ist es richtig, dass wegen des weiter bestehendem Wohnsitzes in D weiterhin für die deutsche Einkommensteuererklärung das Formular für eine unbeschränkte Steuerpflicht benutzt werden muss bei gleichzeitiger Anwendung des DBAs mit Spanien?
2. Falls ja zu 1. : Nach dem DBA mit Spanien steht Deutschland die Besteuerung meiner Beamtenpension und 15 % der Dividendeneinkünfte zu, aber Spanien allein besteuert die Zinseinkünfte. Frage: Trage ich trotz der grundsätzlich unbeschränkten Steuerpflicht die Zinseinkünfte in der deutschen Einkommensteuererklärung dann gar nicht ein oder wie gehe ich damit um?
3. Die Renten meiner Frau werden nach DBA zu 100 % in Spanien versteuert, zusätzlich in diesem Fall zu 5 % in D bei Anrechnung der Steuer in Spanien. Frage: Wie gehe ich in der deutschen Einkommensteuererklärung damit um: Trage ich für meine Frau 100 % ihrer Renten ein und verweise irgendwie auf das DBA oder trage ich von vornherein nur 5 % ein? Und von welcher Basis?
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