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DBA mit Spanien: Praktische Fragen zur Eintragung in der Einkommensteuererklärung

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    #16
    Na ja, auf Antrag kann man unter gar nicht so selten vorliegenden Bedingungen auch dann als in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig anerkannt werden, wenn hier kein Wohnsitz mehr besteht. Auch diese Leute haben dann dieselben praktischen Elster-Ausfüllfragen in Deutschland wie ich.

    Freundliche Grüße
    ManfredW

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      #17
      Auch diese Leute haben dann dieselben praktischen Elster-Ausfüllfragen in Deutschland wie ich.
      Eher nicht ! Da weiß man z. B., dass bestimmte Angaben in der Anlage WA-ESt gemacht werden können bzw. müssen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #18
        Jetzt haben Sie mir durch den Hinweis auf die mir bislang nicht bekannte Anlage WA-EST tatsächlich weitergeholfen. Danke.

        Freundlichen Gruß

        ManfredW

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          #19
          Wenn man in Deutschland und im Ausland einen Wohnsitz hat und im Ausland DBA-ansässig ist und das Ausland das Besteuerungsrecht für Kapitalerträge hätte -gilt nicht immer-, dann wären die Kapitalerträge für Zwecke des Progressionsvorbehalt in der Anlage AUS in Zeile 71 zu erfassen. Eine steuerliche Auswirkung hat das aber so gut wie nie, denn in solchen fällen dürfte der deutsche Grenzsteuersatz fast immer über dem Abgeltungssteuersatz von 25 % liegen.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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