Nachzahlung trotz niedrigem Einkommen?

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  • multi
    Erfahrener Benutzer
    • 03.01.2018
    • 4272

    #16
    Zitat von Venilia Beitrag anzeigen
    Ich habe alle Zahlen meines Lohnsteuerbescheids eingetragen. RV ist dann vermutlich woanders zu finden?
    Nein, wir diskutieren hier aus Langeweile, ob du die Anlage Vorsorgeaufwand vergessen hast.

    Zitat von Venilia Beitrag anzeigen
    Und meinst du mit Bescheinigungsabruf die Detaillierte Steuerberechnung am Ende?
    Nein, sicher nicht.

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    • L. E. Fant
      Erfahrener Benutzer
      • 20.09.2013
      • 15389

      #17
      Zitat von Venilia Beitrag anzeigen
      alle Zahlen meines Lohnsteuerbescheids
      Du meinst sicher alle Zahlen Deiner Lohnsteuerbescheinigung.

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      • Venilia
        Neuer Benutzer
        • 05.08.2023
        • 11

        #18
        Die Anlage Vorsorgeaufewand hatte ich von Anfang an ausgefüllt wie in den letzten Jahren auch. Wo gibt es denn diesen Bescheinigungsabruf??

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        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45954

          #19
          Du meinst sicher alle Zahlen Deiner Lohnsteuerbescheinigung.
          Das habe ich im Beitrag '#4 schon mal angemerkt. Warum sie die Beiträge zur Rentenversicherung unter den Nummern 22a und 23a dort nicht findet,

          weiß ich jetzt auch nicht.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 45954

            #20
            Wo gibt es denn diesen Bescheinigungsabruf??
            Den kannst du, falls eingerichtet, bei geöffnetem Entwurf über den Aktionsbutton mit den 3 Punkten auf der linken Seite unten starten.

            Bei mir sieht das so aus, wie nachstehend aus den Screenshots ersichtlich, Bei kleineren Bildschirmen sieht man nur 3 Buttons.

            Abruf_2021_1.jpg Abruf_2021_2.jpg
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            • Telepeter
              Erfahrener Benutzer
              • 17.02.2023
              • 1484

              #21
              Zitat von Venilia Beitrag anzeigen
              Ich habe 14683 Euro Bruttolohn im Jahr 2022 und 311 Euro Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit gehabt. Lohnsteuer habe ich 765 Euro gezahlt.
              Bei Steuerklasse 1 beträgt die Jahreslohnsteuer bei dem von Dir genannten Brutto gerade mal 19 €. Also entweder stimmen Deine Zahlen nicht oder der Steuerabzug erfolgte nicht nach Klasse 1 oder Du hast nicht durchgehend das ganze Jahr und ohne betrieblichen Lohnsteuerjahresausgleich gearbeitet.

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              • Venilia
                Neuer Benutzer
                • 05.08.2023
                • 11

                #22
                ah, vielleicht liegt es daran, dass ich ein Kind bekommen habe und in den Mutterschutz und Elternzeit gegangen bin?? Das hätte ich wohl mal früher erwähnen sollen! Das Kind wurde am 23.09.22 geborgen, dann 8 Wochen Mutterschutz und seitdem Elternzeit. Ich habe die Leistungen unter Entgeldersatzleistungen in Anlage N eingetragen (Zuschuss zum Mutterschaftsgeld).

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                • Venilia
                  Neuer Benutzer
                  • 05.08.2023
                  • 11

                  #23
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Den kannst du, falls eingerichtet, bei geöffnetem Entwurf über den Aktionsbutton mit den 3 Punkten auf der linken Seite unten starten.

                  Bei mir sieht das so aus, wie nachstehend aus den Screenshots ersichtlich, Bei kleineren Bildschirmen sieht man nur 3 Buttons.
                  Danke, das ist gut erklärt. Ich habe allerdings keinen Abrufcode und muss diesen scheinbar erst beantragen.
                  Zuletzt geändert von L. E. Fant; 05.08.2023, 22:48. Grund: Quote repariert

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                  • Venilia
                    Neuer Benutzer
                    • 05.08.2023
                    • 11

                    #24
                    RV habe ich ganz normal unter 22a/b und 23a/b eingetragen. Es sind 1337 Euro.

                    Kommentar

                    • Venilia
                      Neuer Benutzer
                      • 05.08.2023
                      • 11

                      #25
                      Also mit der Funktion Bescheinigungen abrufen und dann übernehmen hat es geklappt!!! Vielen vielen Dank für die Hilfe! Diese Funktion hätte ich mal besser vorher gekannt, dann hätte ich mir viel Arbeit gespart. Das nächste Mal weiß ich Bescheid. Jetzt bekomme ich bisschen was zurück laut Elster.

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                      • Charlie24
                        Erfahrener Benutzer
                        • 14.03.2014
                        • 45954

                        #26
                        Das Kind wurde am 23.09.22 geborgen, dann 8 Wochen Mutterschutz und seitdem Elternzeit. Ich habe die Leistungen unter Entgeldersatzleistungen in Anlage N eingetragen (Zuschuss zum Mutterschaftsgeld).
                        Das hättest du etwas früher erwähnen müssen. Entgeltersatzleistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, können natürlich zu

                        Steuernachzahlungen führen. Das Elterngeld wäre im Hauptvordruck anzugeben, nur der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld gehört in die Anlage N.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        • Telepeter
                          Erfahrener Benutzer
                          • 17.02.2023
                          • 1484

                          #27
                          Hast Du daran gedacht die Anlage Kind hinzuzufügen? Möglicherweise erfüllst Du die Voraussetzungen für den Freibetrag für Alleinerziehende. Außerdem wirkt sich der Kinderfreibetrag auf die Kirchensteuer aus (wenn denn welche zu zahlen ist).

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                          • Charlie24
                            Erfahrener Benutzer
                            • 14.03.2014
                            • 45954

                            #28
                            Jetzt bekomme ich bisschen was zurück laut Elster.
                            Was letztlich bestätigt, dass dir bei der manuellen Erfassung doch Fehler unterlaufen sind.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            • Yoloooo
                              Benutzer
                              • 10.07.2023
                              • 48

                              #29
                              Multi darf ich dir irgendwo mal privat schreiben und zeigen was ich da fabriziert habe in der Steuererklärung sind nur 5 Einträge. Wäre super nett

                              Kommentar

                              • Charlie24
                                Erfahrener Benutzer
                                • 14.03.2014
                                • 45954

                                #30
                                Multi darf ich dir irgendwo mal privat schreiben ...
                                Warum schreibst du plötzlich in einem anderen Thread ?
                                Freundliche Grüße
                                Charlie24

                                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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