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Steuerpflichtiger Anteil zur Zukunftssicherung, Lohnst.besch Zeile 36 wo eintragen?

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    Steuerpflichtiger Anteil zur Zukunftssicherung, Lohnst.besch Zeile 36 wo eintragen?

    Guten Nachmittag,

    ich bin gerade dabei meine Steuererklärung 2022 einzugeben und habe in der Lohnsteuerbescheinigung nach den numerierten Zeilen 1-34 noch zwei Zeilen, die wohl die Zusatzversorgungskasse ZVK betreffen. Sie sind beschriftet mit "AN-Anteil zur Zusatzversorgung ZVK" (in Zeile 35, Nummer steht aber nicht da) und "steuerpflichtiger Anteil zur Zukunftssicherung" (in Zeile 36, Nummer steht aber nicht da).

    Der Betrag, der in Zeile 35 steht, wird zwar beim automatischen Belegabruf in ELSTER eingespeist, jedoch ist dieser m.E. wohl in meinem Fall korrekterweise nicht anzugeben, da mein Arbeitsverhältnis (und somit die erste Bweirtagsuahlung zur ZUsatzversorgungskase) nicht vor dem 1.1.2005 begonnen hat/geleistet wurde.

    Wie verhält es sich jedoch mit der Zeile " steuerpflichtiger Ateil zur Zukunftssicherung". Ist dieser Inhalt (Zeile 36) aus dem gleichen Grund auch nicht einzugeben? Oder ist er doch anzugeben? Eigenartigerweise wurde nämlich dieser Betrag NICHT automatisch über den Belegabruf eingespeist, ich müsste ihn daher per Hand irgendwo nachtragen.
    Ehrlich gesagt wird mir aus der Beschriftung auch nicht klar, was dieser Betrag überhaupt ist. Ob hier ein steuerpflichtiger ARBEITGEBER-Zuschuss zur Zukunftssicherung gemeint ist?

    Falls jemand von euch weiß, ob dieser Betrag in Zeile 36 ebenfalls nicht angegeben werden soll, wenn das Arbeitsverhältnis (und die Zahlung zur Zusatzversorgungskasse) erst nach dem 1.1.2005 begonnen hat, wäre ich über eine Antwort dankbar.

    Viele Grüße
    Sebastian

    #2
    Bei Beschäftigungsbeginn und erster Beitragszahlung ab bzw. nach 2005 sind diese Beiträge für die Einkommensteuer nicht relevant,

    die sind deshalb nirgendwo einzutragen. Siehe auch die Zeilenerläuterung zu Zeile 50 der Anlage Vorsorgeaufwand.

    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo, vielen Dank.
      Ich war unsicher gewesen, ob das auch für Zeile 36 "steuerpflichtiger Anteil zur Zukunftssicherung" gilt, jetzt bin ich informiert.

      Viele Grüße
      Sebastian

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