Guten Nachmittag,
ich bin gerade dabei meine Steuererklärung 2022 einzugeben und habe in der Lohnsteuerbescheinigung nach den numerierten Zeilen 1-34 noch zwei Zeilen, die wohl die Zusatzversorgungskasse ZVK betreffen. Sie sind beschriftet mit "AN-Anteil zur Zusatzversorgung ZVK" (in Zeile 35, Nummer steht aber nicht da) und "steuerpflichtiger Anteil zur Zukunftssicherung" (in Zeile 36, Nummer steht aber nicht da).
Der Betrag, der in Zeile 35 steht, wird zwar beim automatischen Belegabruf in ELSTER eingespeist, jedoch ist dieser m.E. wohl in meinem Fall korrekterweise nicht anzugeben, da mein Arbeitsverhältnis (und somit die erste Bweirtagsuahlung zur ZUsatzversorgungskase) nicht vor dem 1.1.2005 begonnen hat/geleistet wurde.
Wie verhält es sich jedoch mit der Zeile " steuerpflichtiger Ateil zur Zukunftssicherung". Ist dieser Inhalt (Zeile 36) aus dem gleichen Grund auch nicht einzugeben? Oder ist er doch anzugeben? Eigenartigerweise wurde nämlich dieser Betrag NICHT automatisch über den Belegabruf eingespeist, ich müsste ihn daher per Hand irgendwo nachtragen.
Ehrlich gesagt wird mir aus der Beschriftung auch nicht klar, was dieser Betrag überhaupt ist. Ob hier ein steuerpflichtiger ARBEITGEBER-Zuschuss zur Zukunftssicherung gemeint ist?
Falls jemand von euch weiß, ob dieser Betrag in Zeile 36 ebenfalls nicht angegeben werden soll, wenn das Arbeitsverhältnis (und die Zahlung zur Zusatzversorgungskasse) erst nach dem 1.1.2005 begonnen hat, wäre ich über eine Antwort dankbar.
Viele Grüße
Sebastian
ich bin gerade dabei meine Steuererklärung 2022 einzugeben und habe in der Lohnsteuerbescheinigung nach den numerierten Zeilen 1-34 noch zwei Zeilen, die wohl die Zusatzversorgungskasse ZVK betreffen. Sie sind beschriftet mit "AN-Anteil zur Zusatzversorgung ZVK" (in Zeile 35, Nummer steht aber nicht da) und "steuerpflichtiger Anteil zur Zukunftssicherung" (in Zeile 36, Nummer steht aber nicht da).
Der Betrag, der in Zeile 35 steht, wird zwar beim automatischen Belegabruf in ELSTER eingespeist, jedoch ist dieser m.E. wohl in meinem Fall korrekterweise nicht anzugeben, da mein Arbeitsverhältnis (und somit die erste Bweirtagsuahlung zur ZUsatzversorgungskase) nicht vor dem 1.1.2005 begonnen hat/geleistet wurde.
Wie verhält es sich jedoch mit der Zeile " steuerpflichtiger Ateil zur Zukunftssicherung". Ist dieser Inhalt (Zeile 36) aus dem gleichen Grund auch nicht einzugeben? Oder ist er doch anzugeben? Eigenartigerweise wurde nämlich dieser Betrag NICHT automatisch über den Belegabruf eingespeist, ich müsste ihn daher per Hand irgendwo nachtragen.
Ehrlich gesagt wird mir aus der Beschriftung auch nicht klar, was dieser Betrag überhaupt ist. Ob hier ein steuerpflichtiger ARBEITGEBER-Zuschuss zur Zukunftssicherung gemeint ist?
Falls jemand von euch weiß, ob dieser Betrag in Zeile 36 ebenfalls nicht angegeben werden soll, wenn das Arbeitsverhältnis (und die Zahlung zur Zusatzversorgungskasse) erst nach dem 1.1.2005 begonnen hat, wäre ich über eine Antwort dankbar.
Viele Grüße
Sebastian
Kommentar