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Anwendung 1/5-Regelung bei Abfindung

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    Anwendung 1/5-Regelung bei Abfindung

    Ich habe im Jahr 2022 eine Abfindung in Höhe von 65.000 € erhalten, eingetragen in Zeile 10 der Lohnsteuerbescheinigung. In Zeile 11 und 12 sind noch die Steuer und der Soli (27.300 und 1501,5 € ) eingetragen. Zugrundegelegt wurde die Steuerklasse 6, da das Arbeitsverhältnis schon 2021 endete und das ganze ein Gerichtsverfahren nach sich zog.

    In Elster habe ich die Abfindung in Zeile 16, die Steuer und den Soli in Zeile 19 eingetragen. Die Anwaltskosten habe ich als Werbungskosten in Zeile 75 angesetzt.

    Wenn ich mir die Steuerberechnung ansehe ist die berechnete Erstattung aber kaum höher als sonst. Die Abfindung wurde einfach dem Bruttoarbeitslohn zugeschlagen. Muß ich die 1/5-Regelung für die Abfindung gesondert beantragen oder wie funktioniert das?

    #2
    Muß ich die 1/5-Regelung für die Abfindung gesondert beantragen oder wie funktioniert das?
    Nein, wenn die in den richtigen Zeilen erfasst wurde, reicht das aus. In der Steuervorausberechnung müsste es folgende Zeile geben:

    Zu versteuern nach § 34 Abs. 1 mit dem Betrag dahinter. Die Fünftelregelung hat nicht immer große Auswirkungen, das hat

    mit der Höhe der laufenden Einkünfte zu tun.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke für die Info. Ich habe mir das jetzt nochmal angesehen. Die Erstattung fällt so niedrig aus weil das zu versteuernde Einkommen durch die Abfindung über 100 T€ gerutscht ist jetzt für alles der Soli bezahlt werden muß - also auch für das normale Gehalt.

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        #4
        ... jetzt für alles der Soli bezahlt werden muß - also auch für das normale Gehalt.
        Dagegen kann man wohl nichts machen, dafür gibt es meines Wissens keine Sonderregelung.

        Ob die Steuerberechnung von Mein ELSTER beim Soli richtig rechnet, habe ich allerdings nicht geprüft.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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