Ich habe im Jahr 2022 eine Abfindung in Höhe von 65.000 € erhalten, eingetragen in Zeile 10 der Lohnsteuerbescheinigung. In Zeile 11 und 12 sind noch die Steuer und der Soli (27.300 und 1501,5 € ) eingetragen. Zugrundegelegt wurde die Steuerklasse 6, da das Arbeitsverhältnis schon 2021 endete und das ganze ein Gerichtsverfahren nach sich zog.
In Elster habe ich die Abfindung in Zeile 16, die Steuer und den Soli in Zeile 19 eingetragen. Die Anwaltskosten habe ich als Werbungskosten in Zeile 75 angesetzt.
Wenn ich mir die Steuerberechnung ansehe ist die berechnete Erstattung aber kaum höher als sonst. Die Abfindung wurde einfach dem Bruttoarbeitslohn zugeschlagen. Muß ich die 1/5-Regelung für die Abfindung gesondert beantragen oder wie funktioniert das?
In Elster habe ich die Abfindung in Zeile 16, die Steuer und den Soli in Zeile 19 eingetragen. Die Anwaltskosten habe ich als Werbungskosten in Zeile 75 angesetzt.
Wenn ich mir die Steuerberechnung ansehe ist die berechnete Erstattung aber kaum höher als sonst. Die Abfindung wurde einfach dem Bruttoarbeitslohn zugeschlagen. Muß ich die 1/5-Regelung für die Abfindung gesondert beantragen oder wie funktioniert das?
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