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Haushaltsnahe Dienstleistungen aus Nebenkostenabrechnung als Mieter korrekt absetzen

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    Haushaltsnahe Dienstleistungen aus Nebenkostenabrechnung als Mieter korrekt absetzen

    Hallo,
    ich möchte keinen Fehler machen bei der Steuererklärung für 2022, deshalb frage ich lieber mal vorab hier nach.

    Ich habe bei der Steuererklärung für das Jahr 2021 keine haushaltsnahen Dienstleistungen eintragen können, da mir die Nebenkostenabrechnung für 2021 erst Ende Dezember 2022 vorlag als die Steuererklärung natürlich schon längst beim Finanzamt vorlag.

    Dieses Jahr habe ich die Nebenkostenabrechnung für 2022 schon im Juli erhalten.

    Meine Frage ist nun - kann ich bei der Steuererklärung für das Jahr 2022 neben den haushaltsnahen Dienstleistungen aus dem Jahr 2022 auch noch diese aus dem Jahr 2021 absetzen?


    Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.


    Viele Grüße
    Sonja



    #2
    Meine Frage ist nun - kann ich bei der Steuererklärung für das Jahr 2022 neben den haushaltsnahen Dienstleistungen aus dem Jahr 2022 auch noch diese aus dem Jahr 2021 absetzen?
    Bitte mal die Randnummer 47 (Seite 15/16) des BMF-Schreiben aus dem Jahr 2016 lesen:

    https://www.ihk.de/blueprint/servlet...-15-2-data.pdf

    Grundsätzlich sollten die laufenden Aufwendungen anhand der geleisteten Vorauszahlungen ermittelt werden können.




    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Also wenn ich das richtig lese, dann kann ich in der Steuererklärung 2022 nur die Bescheinigung der haushaltsnahen Dienstleistungen aus dem Jahr 2021 absetzen, da diese durch die Eigentümerversammlung im Dezember 2022 genehmigt wurden.

      Die haushaltsnahen Dienstleistungen aus dem Jahr 2022 können dann erst in der Steuererklärung 2023 abgesetzt werden, da die Eigentümerversammlung diese erst im Juli 2023 genehmigt hat.

      Ist das so korrekt?

      Kommentar


        #4
        Das ist korrekt.
        Ich bekomme die Betriebskosten Abrechnung immer im Herbst. Da ist die Erklärung vom vorherigen Jahr schon "gegessen".
        Also werden die Dienstleistungen ein Jahr verspätet eingegeben. Mein Finanzamt spielt da auch mit.

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          #5
          Mein Finanzamt spielt da auch mit.
          Das sehe ich jetzt auch so. Man darf es nur nicht doppelt geltend machen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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