Hallo,
ich möchte keinen Fehler machen bei der Steuererklärung für 2022, deshalb frage ich lieber mal vorab hier nach.
Ich habe bei der Steuererklärung für das Jahr 2021 keine haushaltsnahen Dienstleistungen eintragen können, da mir die Nebenkostenabrechnung für 2021 erst Ende Dezember 2022 vorlag als die Steuererklärung natürlich schon längst beim Finanzamt vorlag.
Dieses Jahr habe ich die Nebenkostenabrechnung für 2022 schon im Juli erhalten.
Meine Frage ist nun - kann ich bei der Steuererklärung für das Jahr 2022 neben den haushaltsnahen Dienstleistungen aus dem Jahr 2022 auch noch diese aus dem Jahr 2021 absetzen?
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.
Viele Grüße
Sonja
ich möchte keinen Fehler machen bei der Steuererklärung für 2022, deshalb frage ich lieber mal vorab hier nach.
Ich habe bei der Steuererklärung für das Jahr 2021 keine haushaltsnahen Dienstleistungen eintragen können, da mir die Nebenkostenabrechnung für 2021 erst Ende Dezember 2022 vorlag als die Steuererklärung natürlich schon längst beim Finanzamt vorlag.
Dieses Jahr habe ich die Nebenkostenabrechnung für 2022 schon im Juli erhalten.
Meine Frage ist nun - kann ich bei der Steuererklärung für das Jahr 2022 neben den haushaltsnahen Dienstleistungen aus dem Jahr 2022 auch noch diese aus dem Jahr 2021 absetzen?
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.
Viele Grüße
Sonja
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