10bAbs.1 Pflegeversicherungsbeitrag gekürzt

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  • Peter100
    Erfahrener Benutzer
    • 02.06.2023
    • 147

    #1

    10bAbs.1 Pflegeversicherungsbeitrag gekürzt

    Hallo zusammen,
    der Pflegeversicherungsbeitrag wurde gekürzt, weil er soweit ausgeschöpft war.

    Kann man zukünftig Abhilfe schaffen, in dem man weniger Altersversorgungsbeiträge zahlt, die 2022 zu 94 Prozent berücksichtigt wurden?

    Oder was übersehe ich?

    Vielen Dank.

    LG
  • multi
    Erfahrener Benutzer
    • 03.01.2018
    • 4268

    #2
    Sorry, das ist alles total unverständlich. 10b betrifft Zuwendungen für Steuerbegünstigte Zwecke (i.e. Spenden). Zusammenhang mit Pflegeversicherungsbeiträge.

    Beiträge zu einer Pflegeversicherung fallen unter 10, da ist dann entscheidend, ob gesetzliche PV (oder eine dazu analoge private Pflegepflichtversicherung) oder ein freiwillige Pflegeversicherung.

    Die Berücksichtigung von 94% der Beiträge zur Rentenversicherung ergibt sich aus dem gleitenden Übergang zur nachgelagerten Besteuerung und steht so im Gesetz.

    Kommentar

    • Peter100
      Erfahrener Benutzer
      • 02.06.2023
      • 147

      #3
      Hallo zusammen,
      Danke für die Rückmeldung.
      Sorry, es ist 10 und geht um eine private Pflegezusatzversicherung.

      Kann man zukünftig Abhilfe schaffen, in dem man weniger Altersversorgungsbeiträge zahlt, so dass die private Pflegeversicherung anerkannt wird?

      LG

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45932

        #4
        Kann man zukünftig Abhilfe schaffen, in dem man weniger Altersversorgungsbeiträge zahlt, so dass die private Pflegeversicherung anerkannt wird?
        Nein, für Altersvorsorgebeiträge gelten andere steuerliche Vorschriften als für die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        • Peter100
          Erfahrener Benutzer
          • 02.06.2023
          • 147

          #5
          Hallo zusammen,
          Danke für die Rückmeldung.

          Gibt es eine andere Möglichkeit die zusätzliche private Pflegeversicherung anerkannt zu bekommen?

          LG

          Kommentar

          • Hilfsprofi
            Erfahrener Benutzer
            • 04.11.2021
            • 519

            #6
            Da helfen nur Gesetzesänderungen.

            Kommentar

            • Peter100
              Erfahrener Benutzer
              • 02.06.2023
              • 147

              #7
              Hallo zusammen,
              ;-)
              LG

              Kommentar

              • Peter100
                Erfahrener Benutzer
                • 02.06.2023
                • 147

                #8
                Hallo zusammen,
                im Bescheid ist mitgeteilt worden, dass die private Pflegeversicherung deshalb nicht anerkannt werden kann, da der entsprechende Betrag aufgebraucht worden ist.
                Wie hoch ist dieser, was fällt alles dort hinein, was ist zu beachten?
                Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
                LG

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                • multi
                  Erfahrener Benutzer
                  • 03.01.2018
                  • 4268

                  #9
                  Bei einem Arbeitnehmer 1900, dazu gehören die sonstigen Vorsorgeaufwendungen, wobei Krankenversicherung und Pflegepflichtversicherung als Teil derselben unbegrenzt abziehbar sind.

                  Kommentar

                  • Peter100
                    Erfahrener Benutzer
                    • 02.06.2023
                    • 147

                    #10
                    Hallo zusammen,
                    vielen Dank.
                    Wie ist es bei Selbständigkeit?
                    LG

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                    • multi
                      Erfahrener Benutzer
                      • 03.01.2018
                      • 4268

                      #11
                      Dann sind es 2800 Euro.

                      Kommentar

                      • Peter100
                        Erfahrener Benutzer
                        • 02.06.2023
                        • 147

                        #12
                        Hallo zusammen,
                        2.800 Euro für Kranken- und Pflegeversicherung dann passt die private Pflegeversicherung definitiv nicht.
                        LG

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                        • multi
                          Erfahrener Benutzer
                          • 03.01.2018
                          • 4268

                          #13
                          Das ist jetzt aber wahrlich kein neues Phänomen, dass der Freibetrag in vielen Fällen schon durch die Beiträge zur Sozialversicherung ausgeschöpft ist.

                          Kommentar

                          • Charlie24
                            Erfahrener Benutzer
                            • 14.03.2014
                            • 45932

                            #14
                            2.800 Euro für Kranken- und Pflegeversicherung dann passt die private Pflegeversicherung definitiv nicht.
                            In der Regel werden diese Höchstbeträge bereits durch die Beiträge zur Kranken- und zur verpflichtenden Pflegeversicherung ausgeschöpft

                            bzw. überschritten. Nicht nur diese Zusatzversicherungen fallen steuerlich unter den Tisch, das trifft auch Haftpflicht- und Unfallversicherngen

                            sowie die Arbeitnehmerbeiträge zur Arbeitslosenversicherung.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                            Kommentar

                            • Peter100
                              Erfahrener Benutzer
                              • 02.06.2023
                              • 147

                              #15
                              Hallo zusammen,
                              vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
                              Dann macht es ja auch Sinn es bei der Steuer nicht weiter anzugeben.
                              LG

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