Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Steuerkontoabfrage freischalten

Einklappen
Das ist ein wichtiges Thema.
X
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Steuerkontoabfrage freischalten

    Hallo allerseits,

    es gab ja schon mehrerfe Threads zu dem Thema Steuerkontoabfrage für sich selbst, aber keiner hat mich so recht weitergebracht.

    Ich versuche gerade, mein eigenes Steuerkonto einzusehen. Derzeit habe ich zwei Mein ELSTER-Konten, eines für meine Steuernummer über Zertifikatsdatei und eines über meinen Personalausweis über meine Steuer-ID. Grundsätzlich sollte das Procedere ja so ablaufen, dass man sich als Vollmachtnehmer (Unternehmen) registriert und dann selbst die Vollmacht für das eigene Steuerkonto erteilt.

    Über das Konto mit der Steuer-ID kann ich mich nur als Vollmachtsnehmer für Fälle nach § 15 AO registrieren.

    Laut diversen Hinweisen funktioniert das Procedere nur mit einem Organisationszertiofikat für die Steuernummer. Wenn ich mich mit dem einlogge, fehlt der Menüpunkt der Vollmachtsverwaltung komplett. Mir sind Hinweise begegnet, dass das nur funktioniert, wenn man sich per Signaturkarte anmeldet, stimmt das?

    Eine kurze Umfrage im Bekanntenkreis bei Leutem, von denen ich wusste, dass sie ebenfalls Organisationszertifikate in Dateiform besitzen, hat ergeben, dass bei einem der Punkt der Vollmachtsverwaltung existierte und bei dreien nicht. Was muss man denn da anstellen, damit das dort auftaucht? Ist mein Account dafür evtl zu alt?

    #2
    Ist mein Account dafür evtl zu alt?
    Wann ist denn die erstmalige Registrierung auf die Steuernummer erfolgt ? Bei einem Organisationszertifikat benötigte man wohl bisher eine Signaturkarte,

    außerdem musste früher ein Antrag auf Freischaltung gestellt werden.

    Steht die Steuerkontoabfrage bei der Registrierung mit dem nPA nicht zur Verfügung ? Ich habe hier mal gelesen, dass das gehen müsste.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hier habe ich noch etwas gefunden, wobei ich nicht weiß, ob das der aktuelle Stand ist: https://www.elster.de/elsterweb/info...erkontoabfrage

      Vielleicht ist das aktuell: https://www.elster.de/elsterweb/help...obal=help_stka
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Wann ist denn die erstmalige Registrierung auf die Steuernummer erfolgt ? Bei einem Organisationszertifikat benötigte man wohl bisher eine Signaturkarte,
        Ich weiß es nicht mehr ganz genau, wann ich die Registrierung vorgenommen hatte. Es muss 2016 oder früher gewesen sein, zumindest habe ich eine alte Zertifikatsdatei aus dem Jahr gefunden, bin mir allerdings nicht sicher, ob es nicht noch eine davor gab.

        Inzwischen habe ich noch eine Abrufvollmacht in dem ePA-Elster-Konto für mich selbst unter Angabe der Steuernummer angelegt, wobei mir angezeigt wurde, dass die bisher schon bestehende Berechtigung für die VaSt da mit einfließt und wohl erweitert wird. Es soll nun ein Freischaltecode per Post kommen. Man darf gespannt sein.

        Kommentar


          #5
          Es muss 2016 oder früher gewesen sein,
          Das Datum steht in den Benutzerkontoinformationen, die nach dem Login entweder rechts oben oder auch unten zu finden sind.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Das Datum steht in den Benutzerkontoinformationen, die nach dem Login entweder rechts oben oder auch unten zu finden sind.
            Danke für den Hinweis. Hatte doch gut geschätzt: Oktober 2016

            Kommentar


              #7
              So, ich habe es probiert, und es hat geklappt, ich komme nun an mein eigenes Steuerkonto.

              Falls noch jemand vor dem Problem stehen sollte. mit seinem ePA sein eigenes Steuerkonto abfragen zu wollen:
              • Bei elster.de einloggen, als Vollmachtnehmer für § 15 AO mit der eigenen Steuer-ID registrieren (offensichtlich ist man mit sich selbst verwant )
              • Nachdem die Eintragung erfolgt ist (mehrere Stunden Wartezeit), als Vollmachtgeber (ebenfalls § 15 AO) wieder die eigene Steuer-ID und Steuernummer angeben
              • Freischaltcode abwarten und eingeben
              • Nach einer weiteren Wartezeit klappt es nun.
              Irgendwie alles deutlich komplizierter und zeitaufwendiger als früher. Warum der Umweg über den Code (den ich nur an mich selbst aushändigen darf, wenn ich mir sicher bin, dass das korrekt ist) genommen wird, wenn ich mich eh ausgewiesen habe, ist jetzt für mich nicht ganz so offensichtlich.

              Kommentar


                #8
                Hallo zusammen!

                Ich bin auch grade verzweifelt dabei, eine Steuerkontoabfrage hinzubekommen.

                Eigentlich hat soweit auch alles funktioniert:
                • Registrierung als Vollmachtnehmer mit meiner ID und St.Nr.
                • Ebenso als Vollmachtgeber ebenfalls mit meiner ID und St.Nr.
                • Freischaltcode ist per Post gekommen und ich habe die Vollmacht erfolgreich freigeschaltet
                • Steuerkontoabfrage durchgeführt: Fehler Die für die Abfrage erforderliche Berechtigung liegt nicht vor.
                Verstehe ich nicht: bei dem ganzen Prozess kann man doch eigentlich nichts vergessen oder falsch machen.
                Wenn ich die Steuerkontoabfrage durchführen will, gibt er mir auch die Möglichkeit die Daten aus der Vollmacht zu laden und das funktioniert ohne zu meckern.
                Die Anfrage selbst schlägt aber wie beschrieben fehl.

                Wenn ich mir die Vollmacht aus Vollmachnehmeransicht ansehe, ist bei "Unbeschränkte Abrufbefugnis erteilt" ein "Ja" eingetragen
                Darunter steht die Steuernummer, die ebenfalls korrekt ist. Der Status ist "geprüft".

                Hat jemand eine Idee dazu?

                Edit:
                Ich habe grade gesehen, dass es nach der Freischaltung mit dem Code nochmal 14 Tage (!) dauern kann, bis die Abrufvollmacht für die Steuernummer freigeschaltet wurde? Wenn ja, muss ich tatsächlich wohl noch warten...
                Zuletzt geändert von Klaus70; Gestern, 09:51.

                Kommentar


                  #9
                  Ich habe grade gesehen, dass es nach der Freischaltung mit dem Code nochmal 14 Tage (!) dauern kann, bis die Abrufvollmacht für die Steuernummer freigeschaltet wurde? Wenn ja, muss ich tatsächlich wohl noch warten...
                  Genauso ist es. Du bekommst eine Nachricht in dein ELSTER-Postfach, wenn die Anforderung genehmigt wurde. Bei "meine Vollmachten" kann man sich auch den Status anzeigen lassen.

                  Kommentar


                    #10
                    Hallo Klaus70!

                    In der "Vollmachtnehmerübersicht" ist alles ersichtlich:

                    - Der Status "geprüft" besagt, dass der Vollmachtsantrag geprüft und freigeschaltet wurde:
                    Vollmacht-ID: ...
                    Status: geprüft
                    <08.10.2024> Die Vollmacht wurde geprüft.
                    <08.10.2024> Vollmacht wurde freigeschaltet.
                    <04.09.2024> Vollmacht-Code wurde beantragt und postalisch an den Vollmachtgeber gesendet.
                    <04.09.2024> Vollmacht wurde angelegt.

                    - hinter der IdNr. des Vollmachtgebers gibt es einen "Klammerhinweis: Hinweise zum eDatenabruf anzeigen", der auf "aktiv" stehen muss,
                    eDatenabruf
                    IdNr: ...
                    Status: aktiv
                    <08.10.2024> Die Freischaltung zum E-Datenabruf wird fur die VN-ID: ... beantragt.

                    - hinter der StNr. des Vollmachtgebers gibt es einen "Klammerhinweis: Hinweis zu Steuerkontoabfrage anzeigen", der auf "aktiv" stehen muss.
                    Steuerkontoabfrage
                    Steuernummer: ...
                    Status: aktiv
                    <09.10.2024> Die Vollmacht wurde im Steuerkonto: ... eingearbeitet.
                    <09.10.2024> Die Steuerkonto - Abfrage zum Steuerkonto: ... wird freigeschaltet.

                    In BW hat's also genau einen einziger Tag gedauert von der "Vollmachtsprüfung und Freischaltung eDatenabruf" auf Bundesebene zur "Einarbeitung Steuerkontoabfrage-Vollmacht im Steuerkonto" auf Landesebene.

                    Kommentar


                      #11
                      Hallo schneidt , hallo Uwe64

                      vielen Dank für eure Rückmeldung!

                      Der Hinweis beim Vollmachtgeber hinter der IdNr. ist bei mir aktiv (Hinweis: "<17.11.2024> Die Freischaltung zum E-Datenabruf wird fur die VN-ID: .... beantragt.") aber der Hinweis neben der Steuernummer noch nicht.

                      Dann muss ich noch etwas warten - kein Problem. Ich dachte nur, ich hätte irgendwas falsch gemacht oder vergessen.

                      Kommentar


                        #12
                        Ich pinne das Thema mal eine gewisse Zeit an, die Abfrage des Steuerkontos scheint doch mehr Leute zu interessieren.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                        Kommentar

                        Lädt...
                        X