Guten Abend, ich habe 4 Fragen zu der Gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen:
Ich habe gemeinsam mit meinem Bruder eine Wohnung erworben, die wir vermieten und die uns beiden zu gleichen Anteilen gehört .
Frage 1: Anlage FE 5: 5 - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, "Z 5: Laufende Einkünfte abweichend vom allgemeinen Schlüssel zu verteilen - nur, wenn abweichend vom vertraglichen Gewinnverteilungsschlüssel verteilt" -- >Welche genaue Information muss ich hier eintragen? Die Mieteinahmen abzüglich Werbungskosten geteilt durch 2 (da wir eine 50/50 Aufteilung haben)?
Beispiel: Jährliche Miteinahmen kalt 10.000EUR + Umlagefähigekosten 2000 € = 12.000 € und für jeden Beteiligten trage ich die Summe von 6000 € ein?
Frage 2: Anlage FE 1 / Feststellungsbeteiligte / 5 - Aufteilung der Besteuerungsgrundlagen / Beteiligte (1. Eintrag):
Was bedeutet "nach Schlüssel zu verteilen?"
Frage 3: In Anlage V:
3- Ermittlung der Einkünfte - Zeile 24: Hier steht "Zurechnung des Betrags aus Zeile 23" --> Heisst das ich muss den Betrag aus Zeile 23 in Zeile 24 reinkopieren?
Frage 4: Anlage V: Umlagen vs Werbungskosten
Ich werde einmal nach den Umlagen gefragt und später noch mal nach den Werbungskosten gegliedert nach den Posten, die in den Umlagefähigen Kosten aufgelistet sind. Stimmt das so oder habe ich hier etwas missverstanden?
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!!
Ich habe gemeinsam mit meinem Bruder eine Wohnung erworben, die wir vermieten und die uns beiden zu gleichen Anteilen gehört .
Frage 1: Anlage FE 5: 5 - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, "Z 5: Laufende Einkünfte abweichend vom allgemeinen Schlüssel zu verteilen - nur, wenn abweichend vom vertraglichen Gewinnverteilungsschlüssel verteilt" -- >Welche genaue Information muss ich hier eintragen? Die Mieteinahmen abzüglich Werbungskosten geteilt durch 2 (da wir eine 50/50 Aufteilung haben)?
Beispiel: Jährliche Miteinahmen kalt 10.000EUR + Umlagefähigekosten 2000 € = 12.000 € und für jeden Beteiligten trage ich die Summe von 6000 € ein?
Frage 2: Anlage FE 1 / Feststellungsbeteiligte / 5 - Aufteilung der Besteuerungsgrundlagen / Beteiligte (1. Eintrag):
Was bedeutet "nach Schlüssel zu verteilen?"
Frage 3: In Anlage V:
3- Ermittlung der Einkünfte - Zeile 24: Hier steht "Zurechnung des Betrags aus Zeile 23" --> Heisst das ich muss den Betrag aus Zeile 23 in Zeile 24 reinkopieren?
Frage 4: Anlage V: Umlagen vs Werbungskosten
Ich werde einmal nach den Umlagen gefragt und später noch mal nach den Werbungskosten gegliedert nach den Posten, die in den Umlagefähigen Kosten aufgelistet sind. Stimmt das so oder habe ich hier etwas missverstanden?
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!!
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